(Neue/Seff Dünser)
Das Opfer ist nach Ansicht der Richter auch ein Täter. Ein Jahr vor seinem eigenen Strafprozess wurde ihm, wie gerichtlich festgestellt wurde, Speed geraubt. Nun wurde der unbescholtene 21-Jährige wegen des Verkaufs von 103 Gramm der Droge am Landesgericht Feldkirch zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Einen Verfallsbetrag von 2060 Euro muss der Arbeiter für seine Einnahmen aus dem Drogenverkauf dem Gericht bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für das Verbrechen des Suchtgifthandels hätte fünf Jahre Haft betragen. Der Drogenprozess war eine Folge des Raubprozesses. Fünf junge Unterländer sind im Raubverfahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie gaben zu, den 21-jährigen Unterländer in dessen Wohnung zu Boden geschlagen und ihm neben Bargeld und einem Handy auch weniger als 20 Gramm Speed geraubt zu haben.
Im Raubprozess behauptete der Überfallene jedoch als Zeuge, ihm sei gar kein Speed geraubt worden. Denn er habe mit Rauschgift nichts zu tun. Daraufhin wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen falscher Beweisaussage vor Gericht angeklagt. Der Angeklagte hatte Glück und wurde dann im Falschaussageprozess am Landesgericht freigesprochen.
In seinem Drogenprozess gab der Arbeiter, entgegen der Empfehlung seines Verteidigers Harald Bösch, erneut an, er habe nie etwas mit Suchtgift zu tun gehabt. Richter Richard Gschwenter glaubte aber nicht ihm, sondern den beiden Belastungszeugen.
Sich selbst belastet. Einer der verurteilten Räuber sagte, er habe dem Angeklagten über Monate hinweg immer wieder Speed zum Grammpreis von 20 Euro abgekauft. Er gab sogar die angeklagte Menge von 140 Gramm zu, die für die Richter letztlich aus 100 Gramm bestand. Auch seine Freundin sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe ihr Speed verkauft, drei Gramm. Die zwei Zeugen belasteten mit ihren Angaben auch sich selbst.
Der 21-jährige Zeuge war im Raubprozess zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Er hatte den Raubüberfall geplant. Am Tattag hatte er nach eigenen Angaben vor dem Überfall dem späteren Raubopfer Speed abgekauft.
Im Raubverfahren wurde ein mehrfach vorbestrafter 35-Jähriger zu einer Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Die zweithöchste Freiheitsstrafe wurde über einen vorbestraften 20-Jährigen aus Bregenz verhängt: rechtskräftig viereinhalb Jahre Gefängnis.
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