Dies berichtete die Bild-Zeitung (Dienstagausgabe). Vorabzahlungen seien allein schon unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Steueraufkommens zu befürworten, heißt es laut Bild in einer E-Mail des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder.
Wie andere Arbeitnehmer könnten auch Prostituierte am Jahresende eine Steuererklärung machen. Sie bekämen dann je nach Verdienst Geld vom Finanzamt zurück oder müssten Steuern nachzahlen.
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