Sein getrübtes Vorleben war bei der Aufnahme in die Justizwachschule nicht aufgefallen, bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums, Britta Tichy-Martin.
Mann wegen Gewalt- und Drogendelikten vorbestraft
Der Mann schaffte demnach die Aufnahme in die Justizwachschule, weil bei der routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung des Bewerbers eine Vorstrafe in Deutschland nicht aufschien. Er selbst erwähnte wiederum bei der vorgesehenen Selbstauskunft seine - länger zurückliegende Verurteilung - nicht. Laut "Krone" soll der Mann wegen Gewalt- und Drogendelikten vorbestraft sein. Tichy-Martin räumte am Sonntag im Gespräch mit der APA eine "gravierende Verurteilung in Deutschland" ein, der Mann sei dort über zwei Jahre im Gefängnis gesessen.
"Der Generaldirektor für den Strafvollzug hat schon eine Überprüfung angeordnet, inwieweit der gesetzliche Rahmen eine Nachschärfung der Sicherheitsüberprüfung zulässt", sagte Tichy-Martin. Es müsse möglichst rasch geklärt werden, "inwieweit man bei Bewerbern für die Justizwache schon im Vorfeld die routinemäßigen Erhebungen auf ihre Eignung erweitern und beschleunigen kann". Geholfen wäre der Justiz, wenn man Bewerber einer EKIS-Abfrage unterziehen könnte - in diesem Fall wäre nicht unter den Tisch gefallen, dass der Österreicher eine mehrjährige Freiheitsstrafe in Deutschland kassiert und zur Gänze dort verbüßt hatte.
Bekannter ließ Ex-Häftling auffliegen
Aufgeflogen war der Schwindler laut "Krone", weil ihn ein Bekannter verpfiffen hatte. "Das Ausbildungsverhältnis wurde während des laufenden Schulbetriebs beendet", stellte Tichy-Martin klar. Der Mann habe zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu Häftlingen gehabt.
(APA/Red)
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