Dies ist derzeit nur auf freiwilliger Basis möglich und bisher noch nie beantragt wurde. Nun will man innerhalb der Partei alle Aspekte eines solchen Modells diskutieren und eine gemeinsame Linie finden.
Das erklärte ÖVP-Frauensprecherin Rauch-Kallat am Freitag zusammen mit Vorarlbergs Sozial-Landesrätin Greti Schmid und Sozialrechtsexperten. Das freiwillige Pensionssplitting ist in Österreich seit 1.1. 2005 Realität: Es kann für die in der Kinderbetreuungsphase anfallenden Pensionszeiten in den ersten vier Jahren des Kindes beantragt werden. Bisher hat aber noch niemand von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Rauch-Kallat und der Sozialrechtler Wolfgang Mazal führen dies vor allem auf deren geringen Bekanntheitsgrad zurück. Möglicherweise sei aber auch die Gestaltung des derzeitigen Modells zu wenig attraktiv, räumte die ehemalige Frauenministerin ein.
Mazal wies darauf hin, dass hier zu Lande die Unterhaltsfrage in der Diskussion rund um die Altervorsorge in Ehen zu kurz komme. Wir denken beim Unterhalt immer nur an den momentanen Bedarf, meinte er, man müsse aber den Wert der Pension schon rational bei der Eheschließung einbeziehen.
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