Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 10. Februar bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.
Das neue Gesetz soll das Behindertengesetz von 1994 ablösen. Es geht insbesondere darum, ein den heutigen Anforderungen gerecht werdendes Gesetz zu schaffen, welches den Entwicklungen im Behindertenbereich und den Anforderungen an eine moderne Gewährung von Integrationshilfe Rechnung trägt. Der Entwurf enthält folgende wesentliche Neuerungen:
- Ein klar formuliertes Ziel;
- Eine neue, erweiterte Definition, wer als Mensch mit Behinderung anzusehen ist;
- Grundsätze, an denen sich die Integrationshilfe zu orientieren hat;
- Eine Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit;
- Eine neue Darstellung dessen, wozu Integrationshilfe gewährt wird (geht deutlich über die bisher gewährte “Eingliederungshilfe” hinaus);
- Einzelne Verfahrensvorschriften.
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