Das Unternehmen erlitt damit in einem Berufungsverfahren teilweise eine Niederlage. Allerdings verboten die Richter den Umweltschützern von Greenpeace, Müller-Produkte in Supermärkten mit Warnaufklebern zu versehen.
Der Begriff Gen-Milch sei mehrdeutig, befanden die Richter. Dass Müller Milch von Kühen verarbeitet, die gentechnisch verändertes Futter fressen, rechtfertige den Ausdruck Gen-Milch. Er sei weder eine Tatsachenbehauptung noch Schmähkritik. Greenpeace behaupte weder direkt noch indirekt, dass auch die Milchprodukte gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.
Das Oberlandesgericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom Juni auf, das Müller Recht gegeben hatte. Außerdem darf Greenpeace nicht mehr Elemente aus der Müller-Werbung in eigenen kritischen Zeichentrickfilmen oder Internetaktionen verwenden.
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