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Luxuspensionen begrenzen

Obergrenze für Luxuspensionen künftig unter 10.000 Euro:
Obergrenze für Luxuspensionen künftig unter 10.000 Euro: ©APA
Frage des Tages von VN und VOL.AT: Luxuspensionen im öffentlichen Sektor sollen nun mit 9060 Euro pro Monat begrenzt werden. Ist das angemessen?
Neue Obergrenze für Luxuspensionen

SPÖ und ÖVP haben sich in den Verhandlungen mit den Grünen nun darauf verständigt, künftige Luxuspensionen im öffentlichen Sektor zumindest auf Bundesebene noch stärker zu senken: War ursprünglich eine Obergrenze von 17.723 Euro brutto pro Monat die Rede, so sollen es nun 9060 Euro sein. Zum Vergleich: Die ASVG-Höchstpension beträgt 3136 Euro.

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Ergebnis der letzten Umfrage

Ist zur Finanzierung einer Entlastung eine Grundsteuererhöhung vorstellbar?

Ja: 27,10 Prozent
Nein: 72,90 Prozent

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