Die Förderung – sie sollte ursprünglich an maximal 18-Jährige ausbezahlt werden – gibt es nicht bar auf die Hand, Jugendliche müssen Ausgaben für Wohnraumschaffung, Ausbildung oder Führerschein belegen und bekommen maximal 50 Prozent des Betrages refundiert. Werden mehrere Rechnungen eingereicht, gibt es höchstens 1.000 Euro retour. Eine soziale Staffelung ist laut Scheuch zumindest im “Probejahr 2010” nicht vorgesehen. Im kommenden Jahr sind rund 6.500 Jugendliche anspruchsberechtigt. Die Abwicklung erfolgt über das Landesjugendreferat, beantragt werden kann die Subvention auch auf den Bezirkshauptmannschaften und den Gemeindeämtern.
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