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Fasching in Vorarlberg: Das gilt für Umzugswagen im Ländle

©VOL.AT/Steurer
Neun Personen nehmen in Vorarlberg jährlich über 100 Faschingswagen ab, bevor diese auf die Faschingsumzüge dürfen. Wir fragten Rene Winkel vom Verband der Vorarlberger Fasnatszünfte, an was man sich halten muss.

Ob nun Motto-Wagen oder das Schiff der Bregenzer Alt-Prinzen – Neun Wagenprüfer sorgen in ganz Vorarlberg dafür, dass Umzugswägen so sicher wie möglich sind. Nur wer durch die Kontrolle kommt, bekommt den notwendigen Bescheid des Landes Vorarlbergs und das Pickerl der Zunftverbands. Der Bescheid gilt als temporäre Straßenzulassung, damit die Umzugswägen auch zu den betreffenden Umzüge fahren können.

Größenvorgaben Umzugswagen
Größenvorgaben Umzugswagen

Vorgegeben sind dabei bauliche wie auch sicherheitstechnische Maßnahmen und Mindeststandards. So verlangt Rene Winkel, Vizepräsident und Leiter Wagenbau und Umzüge des VVF, dass mindestens ein Feuerlöscher in jedem Umzugswagen dabei ist. Grundsätzlich ist jedem Umzugsveranstalter vorbehalten, welche Fahrzeuge er erlaubt oder nicht. Auf 99 Prozent der Umzüge kommt man jedoch nur mit dem Narrenfahrzeugpickerl, versichert Winkel.

Sicherheitsvorgaben Umzugswagen
Sicherheitsvorgaben Umzugswagen ©Sicherheitsvorgaben Umzugswagen

Auf der Schweizer Seite des Rheintals wurden auf diese Fasnat hin erst die Vorgaben verschärft, nicht zur Freude aller Narren. Neben mit Vorarlberg vergleichbaren Maximalgrößen für die Fahrzeuge umfassen diese auch eine maximale Musiklautstärke, Sicherheitsvorgaben und einen vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Winkel sieht für die Vorarlberger Seite der Fasnat keinen Grund, die Vorgaben zu verschärfen.

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