Das Bezirksgericht in Pristina sprach gestern Nachmittag das Urteil, verhängte Bewährungsstrafen von sechs bis zehn Monaten – die mitangeklagte 16-jährige Lustenauerin wurde freigesprochen. Das Gericht glaubte ihrer Version, dass sie nichts mit den geschmuggelten Pässen zu tun habe.
Die Festgenommenen hatten sich Anfang November in einem Hilferuf per Brief an die VN gewandt, beklagten sich über die angeblich unmenschlichen Haftbedingungen. Wie berichtet, wurde dem polizeibekannten körperbehinderten Lustenauer (44), einem 26-jährigen Dornbirner und zwei Mädchen (16 und 18) aus Lustenau der versuchte Handel mit Reisepässen vorgeworfen. Sie sollen die österreichischen Pässe im Bekanntenkreis organisiert und bei einer Reise in den Kosovo zum Verkauf angeboten haben. Strafrahmen nach Artikel 138 des Criminal Code of Kosovo: zwei bis zwölf Jahre Haft.
Version nicht geglaubt
Umso größer war gestern die Erleichterung über die Bewährungsstrafen. Der Prozess ist gerecht abgelaufen, die Beweise wurden richtig beurteilt, wir sind zufrieden, teilte Jusuf Berisha, der Anwalt des 44-jährigen Lustenauers, mit. Die Freude ist allerdings getrübt durch die Tatsache, dass auf den Körperbehinderten eine noch offene Freiheitsstrafe in Vorarlberg wartet, außerdem ermittelt die Polizei in Zusammenhang mit diversen Suchtgiftdelikten gegen ihn. Wenn er österreichischen Boden betritt, klicken die Handschellen, hieß es vonseiten der Polizei.
Das Gericht in Pristina hatte der Version des 44-Jährigen nicht geglaubt. Er hatte ausgesagt, dass er die Pässe in seinem kürzlich gekauften Auto gefunden habe. Bei seiner Rückkehr habe er die Pässe an die Eigentümer zurückschicken wollen. Das Gericht war dagegen überzeugt davon, dass alle Angeklagten – außer der minderjährigen Lustenauerin – die Pässe im Kosovo zu Geld machen wollten.
Die Angeklagten mussten gestern noch einmal ins Gefängnis zurück – allerdings nur, um die Sachen für die Heimreise nach Vorarlberg zu packen.
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