Bestechungsprozess gegen Ernst Strasser begonnen
Strasser habe sich dennoch auf sie eingelassen und “eine ganze Reihe von Fallen gestellt, wo ich draufkommen wollte, wo die herkommen”, gab er zu Protokoll. Auf die Frage, warum er selbst ermittelt und nicht das Büro für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingeschaltet und mit seiner Verdachtslage konfrontiert habe, antwortete der ehemalige Innenminister, er habe dem Verfassungsschutz misstraut.
Zweifel an Strassers Version
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Georg Olschak, ließ Zweifel an dieser Rechtfertigung durchblicken. Er konfrontierte den Angeklagten mit einem Zitat aus dem Akt, das nahelegt, dass ein möglicher lukrativer Auftrag der beiden vorgeblichen Lobbyisten auch unter Strassers Mitarbeitern Gesprächsthema war.
Konkret soll er in Bezug auf eine Elektroschrott-Richtlinie beim deutschen CDU-Abgeordneten Florenz, dem dafür zuständigen Berichterstatter des Parlaments, interveniert und hinsichtlich einer Anlegerschutz-Richtlinie bei Mitarbeitern seiner Fraktionskollegen Othmar Karas und Hella Ranner in Richtung möglicher Änderungen “vorgefühlt” haben.
Strasser und sein Verteidiger Thomas Kralik wiesen diese Darstellung entschieden zurück. Von Florenz habe Strasser nur eine “Prüfung” der an ihn herangetragenen Wünsche vornehmen lassen wollen, während sich die Mitarbeiter von Karas und Renner die von den vermeintlichen Lobbyisten an Strasser übermittelten Vorschläge “anschauen hätten sollen, ob das Sinn macht oder ein Blödsinn ist”, wie Kralik darlegte. Daran sei nichts Strafbares zu erkennen.
Zeugen erst nächste Woche
Der Prozess, in dem es für Strasser um bis zu zehn Jahre Haft geht, wird am Dienstag fortgesetzt. Das Gericht wird die Originalbänder der heimlich mitgeschnittenen Videos in voller Länge abspielen. Die ersten Zeugen sind in der kommenden Woche vorgesehen, das Urteil soll am 13. Dezember fallen.
(APA)
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