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Benevit: "Pfister ist kein Spesenritter!"

Bertram Grass, der Rechtsanwalt des ehemaligen Benevit-Geschäftsführer Kaspar Pfister, legt jetzt die Beweise auf den Tisch: "Es wurde alles korrekt abgerechnet!"

Private Reisekosten, zum Beispiel für die Spanienreise seiner Frau, Krankenversicherungsbeiträge, Klubbeiträge und Strafzettel soll der Ex-Geschäftsführer der Pfl egemanagement-Gesellschaft Benevit, Kaspar Pfister, laut Gemeindeverband und Landesrechnungshof verrechnet haben.

Im NEUE-Exklusiv-Interview vom 21. September, bestritt Pfister diese Vorwürfe. „Die sind schlichtweg falsch. Die Flug- und Übernachtungskosten für die Spanienreise meiner Frau habe ich selbst gezahlt. Das kann ich belegen“, sagte Pfi ster damals.

Pfisters Rechtsanwalt Bertram Grass legte während eines Gesprächs mit der NEUE die Beweise auf den Tisch.

Demnach hat Pfi ster die Flugkosten für sich und seine Frau mit seiner privaten Kreditkarte gezahlt. Nur sein eigener Flug wurde ihm von der Benevit zurückerstattet.

„Es ist richtig, dass es hin und wieder zur Verrechnung von Spesen privater Natur und auch von Strafzetteln gekommen ist“, bestätigt Grass. „Die sind dann allerdings wieder vom Lohnkonto in Abzug gebracht worden. Die Benevit hat also keinen Schaden erlitten! Pfister ist kein Spesenritter!“

Außerdem habe Grass die Verhandlungen bezüglich vorzeitiger Vertragsaufl ösung mit dem Gemeindeverband geführt. In drei Gesprächen, die im Mai stattgefunden haben, war niemals die Rede von Spesen, die zurückgeführt werden sollten.

„Gesprochen wurde nur von der allfälligen Haftung für das Engagement in Spanien“, sagt Grass. (Hier machte die Benevit 45.000 Euro Minus, Anm.)

Die rechtlichen Konsequenzen, die er nach den Anschuldigungen ziehen wird: „Wir werden diejenigen, die meinem Mandant unterstellt haben, die Flugkosten für seine Frau in Rechnung gestellt zu haben, zum Widerruf auffordern. Eine Anzeige wegen Rufschädigung behalten wir uns vor!“

„Außerdem werden wir den Gemeindeverband auffordern, noch offene Beträge in Höhe von 22.000 Euro zu zahlen.

Das ist Teil der Vereinbarung der Aufl ösung des Dienstvertrages“, so Grass weiter.

Zum Thema teurer Dienstwagen (62.700 Euro, Anm.), meinte Grass: „Im Dienstvertrag ist von ,einem Firmenfahrzeug der gehobenen MittelklasseÑ die Rede, das unentgeltlich auch privat benützt werden darf. Auch hier sehe ich kein Spesenrittertum. Das ist etwas, was Pfister zugestanden ist!“

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