In dem Papier heißt es laut der Tageszeitung Österreich (Dienstag-Ausgabe), dass die Gutachter zwar gute Gründe für einen berechtigten Rücktritt vom Eurofighter-KV sehen. Allerdings sei bei einer Vertragsauflösung ein langwieriger gerichtlicher Rechtsstreit absehbar, in welchem die Republik auch ein nicht zu vernachlässigendes Prozessrisiko zu tragen hätte.
Knackpunkt bei einem etwaigen Prozess wäre laut Gutachten die Frage, ob EADS-Lobbyist Erhard Steininger eindeutig zum Verantwortungsbereich der Eurofighter GmbH zugeordnet werden könne. Außerdem verweisen die Professoren Josef Aicher, Andreas Kletecka und Heinz Mayer darauf, dass bei einem Totalausstieg ebenfalls für eine Luftraumüberwachung gesorgt werden und dass dies auch wirtschaftlich geschehen müsse: Ein Vertragsrücktritt kommt (. . . ) nur dann in Betracht, wenn die österr. Luftraumüberwachung trotz dieses Vertragsrücktrittes in einer lückenlosen und effektiven Weise gesichert ist.
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