Ein Armenier musste sich heute wegen diverser Straftaten vor Gericht verantworten. Kurz zuvor noch gegenüber seinem Anwalt geständig, wenig später im Verhandlungssaal – nicht mehr geständig. Mit einer Ausnahme: Dass er in einer Drogeriefiliale Parfums im Wert von 209 Euro gestohlen hat, räumt er ein, dazu gibt es auch Videoaufzeichnungen. Nicht ganz so geständig ist er zum Vorwurf, er habe einen, am Körper befindlichen Sprengstoffgürtel angedeutet und dazu gesagt, er werde die Polizei in die Luft sprengen. Er gibt zwar drohende Worte zu, nicht aber die Geste.
Frau gestalkt
Zudem wird der Mann auch wegen beharrlicher Verfolgung schuldig gesprochen. Er hat in der Talschaft, wo er schon mehrere Jahre wohnt, einer Frau nachgestellt, sie immer wieder verfolgt, sie auf einen Kaffee eingeladen und sie sogar am Arm berührt. Deren Desinteresse ignorierte er. Eine einstweilige Verfügung, wonach er sich ihr nicht nähern darf, wurde ausgesprochen. „Ich hab die Frau noch nie gesehen“, sagt er zur Richterin. Niemand glaubt dem Angeklagten, nicht einmal sein Anwalt. Das hat eine Strafe von 1.920 Euro zur Folge, 150 Euro Verfahrenskosten müssen bezahlt werden und sechs Monate gibt es bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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