Ballweg wird laut Anklage versuchter Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Spätestens seit Mai 2020 soll der "Querdenken"-Initiator durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Zuwendungen für "Querdenken 711" im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben haben. Dabei habe er die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht.
500.000 Euro Spendengelder für eigene Zwecke genutzt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.
Ballweg wird auch Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
"Querdenken"-Bewegung im Fokus des Verfassungsschutz
Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden. Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
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(APA/dpa)
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