AK geht weiter gegen Vemma vor

In Italien wurde Vemma laut AK – wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – schon mit einer 100.000-Euro-Strafe belegt. Medien in Luxemburg würden von “sektenähnlichen Methoden” berichten, wo Vemma seinen Energydrink “Verve!” 2013 am Markt platzierte. Seit 2014 ist Vemma auch in Vorarlberg unterwegs.
Erstbestellung: 192 Dosen für 471 Euro
Der AK wurde das System von besorgten Eltern und betroffenen Jugendlichen so beschrieben: Wer einsteigt, müsse zuerst eine Palette der “Verve!”-Drinks selber kaufen. “Den Jugendlichen wurden keine Unterschriften abverlangt”, so AK-Konsumentenberater Paul Rusching. “Die Summe wurde von deren Konten mittels Einzugsermächtigung abgebucht.” Die Erstbestellung kostet 471 Euro. Dafür erhalte der Einsteiger 192 Dosen. Dann soll er den Drink weiterempfehlen. Führt die Empfehlung zu weiteren Bestellungen, erhält man Punkte. Hat man genügend Punkte zusammen, “qualifiziert” man sich für ein “Einkommen”.
AK-Anwalt durchleuchtet Vemma-System
“Manche sagen, dass unser bestes Produkt die Hoffnung ist”, schreibt Vemma vielsagend und stellt laut AK werbend kühne Rechnungen auf, wie “mit der Macht der Verdopplung” aus einem Cent fünf Millionen Euro erwachsen. Die AK hat über ihren Anwalt Dr. Martin Fiel das System eingehend durchleuchten lassen. Dazu Paul Rusching: “Die Vertriebspartner wurden Anfangs dazu angehalten, eine Marketinglizenz zu erwerben, um überhaupt Provisionen zu bekommen. Es musste also ein Einsatz geleistet werden. Weiters wurde den Vertriebspartnern nahegelegt, Produkte in einem bestimmten Wert und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen und mindestens zwei weitere Vertriebspartner zu gewinnen, für die dasselbe galt.” Oft genug seien das dann Verwandte und Freunde.
AK wendet sich an Staatsanwalt
Um zahlreichen weiteren Jugendlichen die Erfahrung zu ersparen, dass außer Spesen nichts gewesen ist, ersuche die AK die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, tätig zu werden. In der Schweiz habe das Staatssekretariat für Wirtschaft aufgrund zahlreicher Beschwerden einen Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Winterthur gerichtet. In Italien wurde laut Arbeiterkammer über die Vemma Italia S.r.l. wegen ihres Vertriebssystems von der Wettbewerbsbehörde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.
Mehr lesen:
- 19.08.2014: AK-Warnung vor Vemma-Pyramide
- 19.08.2014: Fünf Fragen zum Vertriebssystem von Vemma
- 20.08.2014: Vemma wehrt sich gegen Berichterstattung
- 21.08.2014: Vemma wies AK-Kritik wegen Pyramidenvertrieb erneut zurück
- 24.08.2014: “Verve!”-Aufreger: Was steckt dahinter?
- 26.08.2014: Energydrink-Hersteller gibt nach AK-Kritik Verfehlungen zu
- 27.08.2014: Fall Vemma für Arbeiterkammer noch nicht vom Tisch
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.