Dies hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Linz nach einer vierstündigen Verhandlung bestätigt. Während der Verhandlung hieß, es sei beim Pakistaner Qamar von Fluchtgefahr auszugehen, da er nach der versuchten Festnahme untergetaucht sei. Dies habe man ihm als mangelnde Kooperation mit den Behörden ausgelegt, erklärt der Lehrmeister Qamars, Marcel Lerch gegenüber VOL.AT.
Seit einer Woche befindet sich der 26-jährige Lehrling pakistanischer Herkunft in Schubhaft. Er ist seit 2012 in Österreich und arbeitet zuletzt als Lehrling in einem Lustenauer Gastronomie-Betrieb. Sein Asylantrag war negativ beschieden worden.
Verhandlung über Freilassung
Die Behörden behaupteten laut Lerch in ihrem Abschiebebescheid, dass er den Lehrvertrag gekündigt habe und daher die Abschiebung angebracht ist. Auch wird ihm vorgehalten, dennoch ein kostenpflichtiges Zimmer der Caritas bewohnt zu haben. Die Verteidiger betonten jedoch, dass der Lehrvertrag erst nach dem Untertauchen Qamars ruhend gestellt wurde. Dadurch, und da man auch bereit sei eine Unterkunft für den Lehrling zu stellen, sei der Abschiebebescheid inkorrekt und die Freilassung Qamars zu fordern.
Abschiebung in einer Woche angesetzt
Nach Angaben von Lerch wolle Qamars Verteidiger Stefan Harg das Urteil anfechten. Im Laufe der nächsten Woche sollte in einem weiteren Prozess geklärt werden, ob die Abschiebung an sich durchzuführen ist. Lerch sieht hier jedoch keine Chance auf Erfolg, wenn schon die Enthaftung des 26-Jährigen abgelehnt wird. Dies bedeutet, dass voraussichtlich mit Samstag in einer Woche Qamar nach Pakistan abgeschoben wird.
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