Qamar: Bundesverwaltungsgericht prüft Abschiebehaft

Seit einer Woche befindet sich der 26-jährige Lehrling pakistanischer Herkunft aus Lustenau in Schubhaft, diesen Freitagvormittag verhandelt man in Linz die Schubhaftbeschwerde gegen diese Maßnahme. Hauptthema in der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte sein, ob ein aufrechter Lehrvertrag bestand zum Zeitpunkt des ersten Abschiebeversuchs.
Verhandlung über Freilassung
Denn die Behörden behaupten laut Lehrmeister Marcel Lerch, dass er den Lehrvertrag gekündigt habe und daher die Abschiebung angebracht ist. Auch wird ihm vorgehalten, dennoch ein kostenpflichtiges Zimmer der Caritas bewohnt zu haben. Die Verteidiger betonen jedoch, dass der Lehrvertrag erst nach dem Untertauchen Qamars ruhend gestellt wurde. Dadurch, und da man auch bereit sei eine Unterkunft für den Lehrling zu stellen, sei der Abschiebebescheid inkorrekt und die Freilassung Qamars zu fordern.
Abschiebung in einer Woche angesetzt
Als Alternative stehe die Verpflichtung zur Unterkunftsnahme und regelmäßige Meldung bei den Behörden sein. Am Freitag wurde dabei nur über die Rechtmäßigkeit der Schubhaft verhandelt. Im Laufe der nächsten Woche soll in einem weiteren Prozess geklärt werden, ob die Abschiebung an sich durchzuführen ist. Falls ja, geht am Samstag der Flieger für den 26-Jährigen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.