AA

Fall Cain - Am 30. März beginnt langerwarteter Prozess

Am 30. März wird der Prozess um den kleinen Cain beginnen.
Am 30. März wird der Prozess um den kleinen Cain beginnen. ©VOL.AT/Steurer
Am 30. März wird am Landesgericht Feldkirch einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle Vorarlbergs seit vielen Jahren verhandelt. Der 27 Jahre alte Milosav M. muss sich wegen Mordes vor den Geschworenen verantworten, weil er im Jänner 2011 den dreijährigen Cain - den jüngeren Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin - zu Tode geprügelt haben soll. M. selbst hat bei seinen Einvernahmen Schläge eingestanden, jegliche Tötungsabsicht aber stets von sich gewiesen.
OGH lehnt Verlegung von Cain-Prozess in anderen Gerichtssprengel ab
Fall Cain: Verteidigung beantragte Prozess-Verlegung
Fall Cain: Einsichtnahme in Strafregister - Vorarlberg kritisiert Bund
Fall Cain: Bund bremst bei Gesetz
Fall Cain: Mordprozess am 30. März
Cains Mutter: Leben mit schwerer Last
Jahrestag der Cain-Tragödie: Szenen des Unfassbaren

Bei einer polizeilichen Befragung soll M. zugegeben haben, Cain am 7. Jänner 2011 mit der Hand und mit einem Besenstiel aus Aluminium verprügelt zu haben. Offenbar hatte der Dreijährige sich trotz eines entsprechenden Verbots ein Joghurt aus dem Kühlschrank geholt. Am Tag danach habe er den Buben wegen einer Kleinigkeit auf ähnliche Weise traktiert – anschließend sei Cain zusammengebrochen. Der wegen Gewaltdelikten amtsbekannte M. rief gegen 19.20 Uhr selbst die Rettung, setzte sich aber noch vor Eintreffen der Polizei ab. Cains Mutter war zur Tatzeit bei der Arbeit.

Flucht in die Schweiz

M. flüchtete in die Schweiz, wo er nach einer internationalen Fahndung am 11. Jänner im Kanton Appenzell-Ausserrhoden verhaftet wurde. Am 14. Jänner wurde er nach Österreich ausgeliefert und sitzt seither in Feldkirch in Untersuchungshaft. Nachdem er am Tag vor seiner Verhaftung in der Zeitung vom Tode Cains gelesen hatte, “dachte ich, dass Cain wegen meinen Schlägen gestorben ist. An was soll er sonst gestorben sein?”, wurde der 27-Jährige wiedergegeben. Er sei mit der Situation überfordert gewesen und habe lediglich erreichen wollen, “dass Cain brav ist”.

Tatverdächtiger: “geistig-seelische Abnormalität”

Das gerichtsmedizinische Gutachten, das in den vergangenen Monaten in den Medien kursierte, bescheinigt M. offenbar brutale Gewalt. Ein vergleichbares Verletzungsmuster, wie es Cain an Gesäß und Oberschenkel aufgewiesen habe, “wird sonst in der Gerichtsmedizin nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen”, so die kolportierten Ausführungen von Gerichtsmediziner Walter Rabl. Es bestehe ein “klarer kausaler Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Todeseintritt”. Die Hauptverletzungen sollen bereits mindestens etwa einen Tag vor dem Todeseintritt gesetzt worden sein. Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll dem Tatverdächtigen in seiner Expertise eine “geistig-seelische Abnormität höheren Grades” attestiert und sich im Falle eines Schuldspruchs für eine Einweisung in eine Anstalt Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen haben.

Cain: Welle des Entsetzens nach seinem Tod

Als im Jänner 2011 das Schicksal des Dreijährigen bekanntwurde, ging eine Welle des Entsetzens und der Empörung durch Österreich. Bei einer Mahnwache am Bregenzer Hafen wenige Tage nach Cains Tod entzündeten mehrere hundert Trauernde ein Lichtermeer. Rund zwei Wochen später demonstrierten entrüstete Bürger vor dem Landesgericht in Feldkirch und forderten eine lebenslange Haftstrafe. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Edgar Veith, sah sich mit wüsten Beschimpfungen und massiven Drohungen konfrontiert. Er ist davon überzeugt, dass es sich bei der Tat seines Mandanten nicht um Mord handelt. Mit seinen Einsprüchen während des Ermittlungsverfahrens hatte er aber ebenso wenig Erfolg wie mit seinem Antrag auf Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland. Veith ist der Ansicht, dass durch die Berichterstattung der Medien “die Unschuldsvermutung schon verworfen und mit Füßen getreten” worden sei. Der Prozess in Feldkirch wird laut Gerichtspressesprecher Reinhard Flatz unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.

Erhebungen auch gegen Mutter

Gegen die Mutter Cains wurden Erhebungen wegen einer möglichen Vernachlässigung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten eingeleitet, in ihrem Fall hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch über eine Anklageerhebung noch nicht entschieden.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Cain
  • Fall Cain - Am 30. März beginnt langerwarteter Prozess