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Prozess um Testamentsfälschungen: Was passiert bei einem Freispruch?

Ehemaligen Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz
Ehemaligen Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz ©VOL.AT, Sascha Schmidt
Salzburg, Dornbirn - Nach 21 Verhandlungstagen soll am 31. Juli 2012 in Salzburg das Urteil im Testamentsfälscher-Prozess über die sechs im Verfahren verbliebenen Angeklagten verkündet werden. Doch was passiert, wenn die Gerichtsbediensteten freigesprochen werden?
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Eine Frage die sich viele kurz vor der Urteilsverkündung im Prozess um die Testamentsaffäre stellen: Was genau passiert mit jenen suspendierten Gerichtsbediensteten, wie etwa der ehemaligen Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch Kornelia Ratz, sollten sie freigesprochen werden?

Jutta R., Markus H., Udo H. und Sabine L. wurden schon verurteilt. Die Urteile für die Richterin Kornelia Ratz, Jürgen H., Peter H., Walter M., Clemens M. und Kurt T. stehen noch aus.

Freispruch bringt weitere Prüfungsinstanzen

In solchen Fällen sieht das Gesetz ein festgeschriebenes Prozedere vor. Die angeklagte Richterin Kornelia Ratz könnte bei einem Freispruch nicht sofort zu ihrem alten Arbeitsplatz und ihrer Funktion zurückkehren. Erst ist sicherzustellen, dass keine strafrechtlichen Vorwürfe mehr vorhanden sind bzw. dass diese ausgeräumt werden. „Sollte  es zu einem Freispruch kommen, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob disziplinäre, dienstrechtliche Maßnahmen zu treffen sind. Bei Richtern wird das von einem Disziplinargericht geklärt, bei Beamten von der Disziplinarbehörde“, erklärt Walter Pilgermair, Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck. Erst wenn auch hier keine Vorwürfe mehr bestehen,  kann ein Richter an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. So auch die suspendierte Richterin Kornelia Ratz.

Dienstbehörden müssen Gerichtsurteile beachten

Natürlich würde ein Freispruch wohl bei Teilen der Bevölkerung und auch bei Betroffenen und Geschädigten für Empörung sorgen. Doch hier gilt es, den Entscheidungen der Justiz zu vertrauen: „Die Beurteilung, ob etwas strafrechtlich oder disziplinär zu behandeln ist, obliegt nicht der Justizverwaltung, nicht dem Landesgericht Feldkirch, dem die Angeklagte Kornelia Ratz untersteht, und auch nicht dem Bezirksgericht Dornbirn als Dienststelle der suspendierten Beamten, sondern ausschließlich der Beurteilung der dazu berufenen Gerichte, wie hier dem Landesgericht Salzburg oder den zuständigen Disziplinargerichten“, weiß Pilgermair. Und das haben die Dienstbehörden bzw. Dienststellen ausnahmslos zu beachten.

Oberlandesgericht wird Strafverfahren aufarbeiten

Eine wesentliche Aufgabe, die  nach Prozessende auf das Oberlandesgericht Innsbruck und das Landesgericht Feldkirch zukommt, ist die Prüfung und Begutachtung des Strafverfahrens. „Alle Ergebnisse des Strafverfahrens werden sorgfältig eingeholt und aufgearbeitet, auch wenn es zu einem zweiten Rechtsgang oder einem Rechtsmittelverfahren kommt. Anschließend vergleichen wir mit unseren eigenen Ergebnissen – wenn sich dabei etwas Neues ergibt, werden wir das auf der Stelle bearbeiten, in Angriff nehmen und umsetzen“, erklärt Oberlandesgerichtspräsident Walter Pilgermair.

Alles zur Testaments-Affäre.
(SSC)

Was passiert bei Freispruch?

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