Die Initiative “StattTunnel” und 17 Anrainer hatten Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes eingebracht und so eine Prüfung des 226 Mio. Euro-Projekts in zweiter Instanz in Gang gesetzt, berichteten die “Vorarlberger Nachrichten” (Dienstagsausgabe).Die Verhandlung ist auf sechs Tage angesetzt (20., 22., 23. sowie 27. bis 29. November) und wird die Einwände der Tunnelgegner gegen den UVP-Bescheid prüfen. Die UVP – die Prüfung der Auswirkungen des Projekts auf Umwelt, Natur, Landschaft und Menschen, aber auch auf Wirtschaft und Tourismus – wurde im Juli 2015 positiv abgeschlossen. Dem Bescheid gingen eine zweijähriger Vorbereitungszeit und sieben Monate Bearbeitungszeit voraus.
Unterirdischer Kreisverkehr
Der geplante Stadttunnel Feldkirch besteht aus vier Tunnelarmen und einem unterirdischen Kreisverkehr, der die vier Äste verbindet. Die Gesamtlänge beträgt knapp vier Kilometer, die Gesamtkosten werden mit rund 226,5 Millionen Euro beziffert. Davon trägt der Bund 40 Millionen Euro, den Rest fast zur Gänze das Land. Mit dem Bau des in zwei Bauabschnitten vorgesehenen Projekts sollte ursprünglich noch in diesem Jahr begonnen werden.
Zweck des Tunnels ist eine nachhaltige Verkehrslösung für die Stadt, im Wesentlichen die Entlastung der “Bärenkreuzung”, an der täglich 40.000 bis 50.000 Kraftfahrzeuge gezählt werden. Die Verkehrsplaner erwarten sich eine Reduktion dieser Zahl um 25 Prozent, beim Schwerverkehr soll die Entlastung noch viel größer sein.
Das Ringen um eine Verkehrsplanung Feldkirch Süd reicht schon etwa 30 Jahre zurück. 1998 wurden zehn Varianten geprüft, als beste gab das Wirtschaftsministerium die Amtstrasse des Letzetunnels frei. Diese Lösung war aber spätestens seit der Ratifizierung der Alpenkonvention sowie der neuen rechtlichen Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung vom Tisch. 2005 wurde mit einer neuen Planung begonnen.
(APA)
In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Causa befasst. Das ist nicht richtig, der Fall liegt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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