Der Baustart beim Feldkircher Stadtunnel ist nach wie vor in weiter Ferne. Der Grund: Wie die VN berichteten, musste eine Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Wien bereits am ersten Verhandlungstag unterbrochen werden. Berechnungen in drei Gutachten waren nicht mehr aktuell, weshalb sie neu erstellt werden müssen. Das Gericht hat Gutachter engagiert, um die Berechnungen des Landes und die Einsprüche der Gegner zu prüfen. Sowohl Lärm- als auch Luftgutachten müssen aber neu erstellt werden. Demnach rechneten die Gutachter mit alten Grenzwerten. Die Normen haben sich aber mittlerweile geändert.
Was aber größere Auswirkungen haben dürfte, ist das neue Verkehrsgutachten. Im ersten Gutachten diente das Jahr 2025 als Ende des Berechnungszeitraums. Das Verwaltungsgericht möchte nun, dass sich das Gutachten auf das Jahr 2030 bezieht.
Bei einer jährlichen Kostensteigerung von 3,5 Prozent ist der Feldkircher Stadttunnel – eingedenk der bereits Dreijährigen Verzögerung – mittlerweile um zehn Prozent teurer. “Wir rechneten mit 230 bis 250 Millionen Euro Baukosten. Mindestens 23 Millionen Euro sind also mittlerweile dazugekommen”, rechnet Vorarlbergs Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) vor. Verfahrenskosten sind nicht mitgerechnet.
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