Der für zwei Männer tödlich endende Traktorunfall ereignete sich am 28. Juli 2018 in Dornbirn. Der alkoholisierte Lenker kam mit seinem Traktor, auf dem er vier Freunde mitführte, links von einem Güterweg ab. Das nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeug stürzte über eine Böschung und landete nach acht Metern im Bachbett der Kobelach. Zwei Mitfahrer, ein Dornbirner (41) und ein Schweizer (49), wurden unter dem umgekippten Traktor eingeklemmt und erstickten. Zwei weitere Mitfahrer, 30 und 55 Jahre alt, wurden schwer verletzt.
Einer der verletzten Mitfahrer fordert nun zivilrechtlich 13.000 Euro Schadenersatz und die Haftung für mögliche künftige Schäden. Der Kläger hat aber nicht seinen 44-jährigen Freund geklagt, der den Traktor gelenkt hat. Beklagte Partei ist stattdessen der Fachverband der Versicherungsunternehmen. In der Klage wird der Versicherungsverband verantwortlich gemacht, weil trotz Versicherungspflicht für den Traktor kein Versicherungsvertrag bestand. Die beklagte Partei beantragt die Abweisung der Klage.
Mitverschulden
Gestern hat der anhängige Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch begonnen. In der vorbereitenden Tagsatzung sagte Zivilrichter Alexander Frick, dass von einem Mitverschulden des Klägers auszugehen sei. Denn der Kläger sei auf dem Traktor mitgefahren, obwohl er gewusst habe, dass der Fahrer beträchtlich alkoholisiert gewesen sei. Zudem sei auch der Kläger alkoholisiert gewesen. Ein Viertel der Schuld an seinen Verletzungen treffe nach seiner vorläufigen Einschätzung daher den Kläger, teilte der Richter bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit. Das sei seinem Mandanten bewusst, merkte dazu der Rechtsvertreter des Klägers an.
Der angeklagte Traktorfahrer wurde im Strafverfahren wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde im März das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 11. Dezember 2018 bestätigt. Die mögliche Höchststrafe wären drei Jahre Gefängnis gewesen.
Der Traktorlenker und seine vier Freunde hatten in einem Dornbirner Alpgebiet gezeltet und gegrillt und dabei zu viel Alkohol getrunken. Danach fuhren die fünf Männer mit dem Traktor.
Seff Dünser / NEUE
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