AA

Vorarlberg passt Wohnbau-Förderrichtlinien an

Das Land will leistbaren Wohnraum schaffen
Das Land will leistbaren Wohnraum schaffen ©VLK / Gerhard Wirth
Dank der angepassten Richtlinen sollen mehr Menschen in Vorarlberg Anspruch auf Wohnbauförderung bekommen.
Gutes Zeugnis für Ländle-Wohnbauförderung
Wohnpreise halten sich auf hohem Niveau
wohnen365: Neues Grünes Wohnkonzept
Wohnen 500 jetzt mit Plus

Das Land Vorarlberg investiert künftig verstärkt in die Wohnbauförderung und hat dazu am Dienstag die neuen Wohnbauförderungsrichtlinien 2020/21 vorgestellt. In der Neubauförderung für den privaten Wohnbau wird angestrebt, mehr Personen eine finanzielle Unterstützung durch die Wohnbauförderung zu ermöglichen sowie zur Erreichung der Vorarlberger Klimaschutzziele beizutragen und niedrigere Heiz- und Betriebskosten zu erzielen. Zudem wird versucht, die Wohnbauförderung im Vergleich mit den derzeit niedrigen Bankkonditionen wieder attraktiv zu machen.

"Das Ziel, leistbaren Wohnraum für alle zu schaffen, bestimmt seit Jahren die Wohnbaupolitik des Landes Vorarlberg und hat auch im neuen Regierungsprogramm der Landesregierung hohe Priorität", sagten LH Markus Wallner und LR Marco Tittler am Dienstag bei ihrer Präsentation der angepassten Wohnbauförderungsrichtlinien 2020/21.

Die wesentlichen Änderungen für die private Wohnbauförderung

  • Anhebung der Einkommensgrenzen bei Einpersonenhaushalten von 3.100 auf 3.250 Euro und bei Mehrpersonenhaushalten von 5.500 auf 5.800 Euro monatlich netto
  • Reduzierung der Verzinsung des Förderungskredits, um gegenüber den niedrigen Bankzinsen wettbewerbsfähig zu bleiben. Der in Fünfjahresschritten gestaffelte Zinssatz wird ab dem 11. Jahr um jeweils 0,25 Prozentpunkte gesenkt, der maximale Satz (ab dem 31. Jahr) sogar um 0,75 Prozentpunkte von 3,25 auf 2,5 Prozent. Die alternativ wählbare Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren wurde von 1,75 auf 1,50 Prozent reduziert.
  • Für „Baugruppenprojekte“ (wenn sich private Bauherren zur Errichtung von Reihen- oder Mehrwohnungshäusern zusammentun) wird für professionelle Unterstützung (z.B. für den Architekten) ein Bonus von 100 Euro/Quadratmeter Nutzfläche gewährt.
  • Anhebung der Energiespar- und Umweltboni für besonders energieeffiziente und ökologische Gebäude um 20 Euro/Quadratmeter Nutzfläche.
  • Neue Förderung für „regionales Holz“: Zur Reduzierung von Transportwegen wird der Bonus für Holzfenster um 20 Euro/Quadratmeter Nutzfläche erhöht. Der bisherige Holzfassadenbonus wird nur noch bei Verwendung von regionalem Holz gewährt und dafür um zehn Euro/Quadratmeter Nutzfläche angehoben.
  • Für gasbeheizte Wohngebäude werden strengere CO2-Anforderungen definiert, die in Verbindung mit größeren Photovoltaikanlagen etwas überschritten werden können
  • Geringfügige Anhebung der Kostengrenzen für geförderte Gebäude/Wohnungen (+2,7 Prozent gemäß Baukostenindex), verbunden mit einer eigenen Grenze für Kleinwohnanlagen (max. 700 Quadratmeter Nutzfläche) und moderatere Kürzung der Wohnbauförderung bei Überschreitung dieser Grenzen

Die wesentlichen Änderungen für die öffentliche Wohnbauförderung

Bei der Neubauförderung für den öffentlichen Wohnbau geht es darum, trotz gestiegener Baukosten weiterhin leistbare Mieten im gemeinnützigen Bereich sicherzustellen. Außerdem sollen auch gemeinnützige Bauträger zu kostengünstigen Konzepten (Sonderwohnbauprogramm) angeregt werden. Im Detail:

  • Anhebung des Förderungssatzes für integrative und betreute Wohnungen sowie für Not- und Startwohnungen um 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche
  • Mit dem „Bonus für kompakte und leistbare Wohnungen“ (entspricht dem bisherigen „Sonderwohnbauprogramm“, das z.B. die Vogewosi mit ihrem „Wohnen500“-Konzept umsetzt) sollen Mietwohnungen gefördert werden, deren Miete max. 8,50 Euro/Quadratmeter im Monat (einschließlich Betriebs- und Heizkosten sowie Umsatzsteuer) beträgt
  • Die übrigen Änderungen decken sich mit jenen für den privaten Wohnbau. Sie dienen dem im Regierungsprogramm formulierten Ziel, bis 2024 unter Berücksichtigung des Modells „Wohnen 500“ mindestens 4.000 neue Wohnungen in Vorarlberg zu errichten, wobei besonderes Augenmerk auf bedarfsgerechte Kleinwohnungen gelegt und verstärkt auf Holzbau gesetzt wird. Auch die Stärkung des ländlichen Raumes durch den weiteren Ausbau gemeinnütziger Wohnbauangebote abseits der Ballungszentren steht dabei im Vordergrund.

Die wesentlichen Änderungen bei der Wohnbeihilfe für 2020

Mit der Wohnbeihilfe hilft das Land Vorarlberg all jenen, die in eine Notlage geraten sind bzw. Probleme haben, die Miete oder die Kreditrückzahlung(en) für die Wohnraumschaffung bzw. Sanierung aus eigener Kraft zu stemmen. Die Wohnbeihilferichtlinie wurde in den letzten Jahren immer wieder verbessert, um ihre Wirkung zu erhöhen bzw. um die geänderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Für das Jahr 2020 hat die Landesregierung folgende Verbesserungen der Wohnbeihilfe beschlossen:

  • Teilzeitanrechnung gilt auch für Paare, bei denen ein Partner eine Ausbildung absolviert
  • Erhöhung der Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes von 7,50 Euro (inklusive Betriebskostenanteil 1,30 Euro) auf 7,90 Euro (inklusive Betriebskostenanteil 1,50 Euro)
  • Präzisierung, dass eine Begünstigungsklausel auch bei Pflegegeld ab der Stufe 2 bzw. bei Kindern mit erhöhter Familienbeihilfe zur Anwendung kommt
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Studenten mit SelbsterhalterInnen-Stipendium
  • Anpassung der Einkommenstabelle zur Berechnung des „zumutbaren Wohnungsaufwandes“ durch Anhebung pro weiterer Person im Haushalt von bisher 180 auf 200 Euro

Im laufenden Landesbudget sind rund 150 Millionen Euro für die Förderung des Wohnbaus (inkl. Wohnbeihilfe) veranschlagt. „Vorarlberg investiert in diesen Bereich im Schnitt 386 Euro pro Einwohner und Jahr – mehr als jedes andere Bundesland“, sagte Landeshauptmann Markus Wallner im Pressefoyer am Dienstag.

Vorarlberg hatte im Ländervergleich im Jahr 2018 mit 7,2 Wohnungsbewilligungen pro 1.000 Einwohner den zweithöchsten Bewilligungsstand an neuen Wohnungen, nur hinter Wien (7,8). (Quelle: Wohnbauförderung in Österreich 2018, IIBW-Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH) T

Die wesentlichen Änderungen für die Wohnhaus-Sanierung

Auch die Anpassung der Wohnhaussanierungsrichtlinie zielt zum einen darauf ab, mehr Personen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Zum anderen geht es darum die Zahl der Sanierungen älterer Gebäude zu steigern, um die Erreichung der Klimaschutzziele und niedrigerer Heizkosten zu unterstützen. Die Sanierungsoffensive des Landes soll daher vorangetrieben werden, um die laut Regierungsprogramm angepeilte langfristige Sanierungsrate von drei Prozent zu erreichen.

  • Anhebung der Einkommensgrenzen bei Einpersonenhaushalten von 3.100 auf 3.250 Euro, bei Zweipersonenhaushalten von 5.400 auf 5.650 Euro und bei Mehrpersonenhaushalten von 6.000 auf 6.300 Euro monatlich netto
  • Anpassung des Wärmedämmwertes für Fenster (U-Wert) an gute bereits marktübliche Fenster Seite 5
  • Einführung eines Bonus für die Verwendung von regionalem Holz in Höhe von 20 Euro/Quadratmeter Bauteilfläche
  • Alternativ wählbare längere Kreditlaufzeit von 35 statt 20 Jahren, um die monatliche Rate für umfassende Gesamtsanierungen leistbar zu gestalten
  • Erhöhung der Sanierungsberatungsförderung für Eigenheime von 1.200 auf 1.600 Euro und bei Mehrwohnungshäusern von 3.000 auf 4.000 Euro. Die Förderung für die Sanierungsbegleitung wird um 300 Euro angehoben, wenn im Rahmen dieser Dienstleistung auch Angebote und Rechnungen überprüft werden

Klimaschutz und hohe energetische Standards

Die neuen Richtlinien entsprechen der im Regierungsprogramm getroffenen Feststellung, dass bei Neubau und Sanierung höchste energetische Standards gefragt sind, um den Herausforderungen des Klimaschutzes zu genügen.

Landesrat Tittler verwies auf die Anhebung der Energiespar- und Umweltboni für besonders energieeffiziente und ökologische Gebäude sowie auf die Bonuszahlung für „Baugruppenprojekte“ (wenn sich private Bauherren zur Errichtung von Reihen- oder Mehrwohnungshäusern zusammenschließen).

Weitere Anpassungen

Ein nächster Schritt soll laut Tittler die Novellierung des Vorarlberger Baurechts sein. Diese soll für weitere Anpassungen der Wohnbauförderung genutzt werden.

Mögliche Schwerpunkte einer solchen künftigen Anpassung:

  • Weitere Förderung der Leistbarkeit
  • Umgang mit (Nach-/Innen-)Verdichtung
  • Teilbarkeit von Eigenheimen („Generationenhaus“)
  • Soziale Nachhaltigkeit im Wohnbau

In den kommenden Jahren soll die Wohnbauoffensive des Landes unvermindert fortgesetzt werden – das Programm „Wohnen 500“ ebenso wie der Wohnbau im gemeinnützigen Bereich. Bis 2024 sollen zumindest 4.000 neue Wohnungen in Vorarlberg errichtet werden.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft Vorarlberg
  • Vorarlberg passt Wohnbau-Förderrichtlinien an