AA

Umfassende Maskenpflicht ab Freitag wieder in Kraft

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erließ die entsprechende Verordnung in der Nacht auf Donnerstag.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erließ die entsprechende Verordnung in der Nacht auf Donnerstag. ©APA
Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab heute Freitag wieder in umfassender Form.
1. Corona-Cluster in Vorarlberg
Werden Corona-Strafen gestrichen?
Maßnahmen auch gegen Influenza

Ab Freitag muss der Nasen-Mund-Schutz nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen. Die entsprechende Verordnung wurde nun veröffentlicht.

Angesichts des Anstiegs der täglichen Covid-19-Infektionszahlen im dreistelligen Bereich hat die Regierung bereits am Dienstag angekündigt, dass die Mitte Juni gelockerte Maskenpflicht ab Freitag wieder verschärft wird. In der vergangenen Nacht erließ Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nun die entsprechende Verordnung, mit der die (nach wie vor gültige) "Lockerungsverordnung" entsprechend adaptiert wird.

Maskenpflicht auch beim Bäcker

Demnach gilt die Maskenpflicht ab Freitag in zahlreichen zusätzlichen Bereichen. Wieder eingeführt wird die Pflicht beim Einkaufen, allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops oder Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen (gilt auch bei Postpartnern).

In der Verordnung eindeutig klargestellt wurde nun, dass Besucher von Gesundheitseinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Betroffen davon sind Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon bisher gelebte Praxis, verpflichtend verordnet war diese Regelung aber nicht. Laut Gesundheitsministerium gilt die Maskenpflicht auch in Arztpraxen: Klienten müssen dort ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für jene Patienten, die stationär in Gesundheitseinrichtungen aufgenommen sind, gilt laut dem Büro Anschobers hingegen keine generelle Maskenpflicht.

Alte Bestimmungen weiter gültig

Unverändert bleibt die Vorschrift des Mund-Nasenschutzes bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen der (nach wie vor geltende) 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Betroffen davon sind beispielsweise Friseurbesuche oder der Gang zum Physiotherapeuten. Diese Regelung gilt auch weiterhin für Demonstrationen.

Aufrecht bleibt auch die bis zuletzt geltende Verpflichtung, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis aufzusetzen sowie in Apotheken und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum (abgesehen vom Sitzplatz).

Verschärfungen im Reisebereich

Noch ausständig war am Donnerstagnachmittag die Verordnung zu den angekündigten Verschärfungen im Reisebereich. Diese sollte noch vor Mitternacht veröffentlicht werden und ebenfalls ab Freitag gelten. Laut den Regierungs-Plänen soll die Einreise aus Coronavirus-Risikogebieten dann nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt sein. Die Möglichkeit, anstelle eines Tests eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten wird nicht mehr bestehen. Allerdings werden die Betroffenen eine solche 14-tägige Heimquarantäne künftig auf jeden Fall antreten müssen, auch bei einem negativen Testergebnis, so die Pläne. Ein "Freitesten" aus der Quarantäne soll nur für "Schlüsselpersonal" möglich sein. Wer unter diesen Begriff fällt, soll in der Verordnung definiert werden, ebenso die Frage, für welche "Risikogebiete" die Verschärfung gelten wird.

NEOS kritisieren Vorgehen

Kritik an der Masken-Verordnung kam am Donnerstag von NEOS: Klubobman Nikolaus Scherak verwies darauf, dass die Verordnung "überraschend" auch Tankstellenshops und Bäckereien enthält. Es sei "kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt". Die Regierung habe offenbar "aus dem Desaster der letzten COVID-Verordnung nichts gelernt", sagte er mit Blick auf die vom Verfassungsgerichtshof am Mittwoch teilweise aufgehobene Verordnung zu den (bereits ausgelaufenen) Ausgangsbeschränkungen. Seine Fraktion fordert daher, dass es "bei derart einschneidenden Verordnungen" in Zukunft eine Begutachtung geben soll.

Generalamnestie gefordert

Wie auch die SPÖ forderten die NEOS erneut eine Generalamnestie für Corona-Strafen. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sagte dazu, es brauche jetzt "rasche Lösungen, damit die Menschen nicht die Rechnung für das rechtswidrige Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung zahlen müssen". Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage knapp, das Ministerium "evaluiert in dieser Hinsicht mehrere Optionen, um eine ausgewogene und bürgerfreundliche Lösung zu schaffen".

1-Meter-Regel in Begutachtung

Offen ist auch noch die Frage, ob der VfGH-Spruch auch für die geltende 1-Meter-Abstandsregel Folgen haben könnte. Nach Meinung von Verfassungsexperten könnte dieser Passus nun ebenfalls verfassungswidrig sein, wenngleich er nach wie vor gültig ist. Denn die in der Verordnung festgelegte Abstandsregel gilt generell beim Betreten "öffentlicher Orte". Die Verordnung baut allerdings auf dem COVID-19-Maßnahmengesetz auf: Dieses sieht vor, dass Verordnungen nur hinsichtlich des Betretens von "bestimmten Orten" erfolgen dürfen, nicht aber generell ein Betreten des öffentlichen Raumes umfassen dürfen. Genau darauf hatte sich der VfGH-Enscheid beim Kippen der Ausgangsbeschränkungen bezogen. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu, die Fachjuristen würden derzeit die Kernaussagen der VfGH-Erkenntnisse im Detail auswerten. Dabei werde auch geprüft, ob es einen gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt.

Alle Nachrichten zur Corona-Pandemie auf VOL.AT

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Coronavirus
  • Umfassende Maskenpflicht ab Freitag wieder in Kraft