Das geht aus der Adaptierung der "COVID-19-Lockerungsverordnung" von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor, die am späten Mittwochabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Maskenpflicht für Besucher gilt für alle Orte, "an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden", heißt es in der Vorordnung.
Masken im Supermarkt, in der Bank und der Post
Wie angekündigt ist auch beim Betreten des Kundenbereichs im Lebensmitteleinzelhandel, von Banken und der Post (einschließlich der Postpartner) ab Freitag wieder eine Maske zu tragen. Weiterhin gilt dies auch für Apotheken. Ebenso aufrecht bleibt die Bestimmung, wonach in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.
Die Verpflichtung gilt sowohl für die Kunden wie auch die Betreiber und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen - "sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet".
(APA)
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