Die Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung und die damit verbundenen Anzeigen sorgten die vergangenen Wochen für Diskussionen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes besagt nun, dass Teile der Coronavirus-Verbote gesetzeswidrig seien. Dies könnte auch eine Wendung in einigen Verfahren in Vorarlberg sein.
20 Verfahren bei Verwaltungsgerichtshof
Wie am Mittwoch bekannt wurde, liegen derzeit 20 Covid-19-Verfahren beim Landesverwaltungsgerichtshof. Präsident Nikolaus Brandtner gab gegenüber dem ORF Vorarlberg an, dass der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes in zumindest zehn Fällen eine Wendung bringen könnte. Er räumt aber ein, dass der Großteil der Fälle über die Bezirkshauptmannschaften abgewickelt werden.
Bis Ende Juni seien rund 2.200 Verfahren bei den Bezirkshauptmannschaften eingeleitet worden, teilweise seien diese - aufgrund von Strafzahlungen - bereits abgeschlossen. Der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher fordert nun die Einstellung der restlichen Verfahren, wie er gegenüber dem ORF angab. Um dies durchzusetzen, seine eine österreichweite Abstimmung notwendig, damit gleiches Recht für alle gelte, so Burtscher.
(VOL.AT)
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