Davon könnte ungefähr die Hälfte von den aktuellen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) betroffen sein, erklärte LVwG-Präsident Nikolaus Brandtner gegenüber der APA.
Bei den anderen Verfahren gehe es etwa um geschlossene Betriebs- oder Sportstätten.
Richter müssen entscheiden
Darüber, inwiefern sich die Entscheidungen des VfGH vom Mittwoch auf die betreffenden zehn Verfahren auswirken, hätten die Richter zu entscheiden. Die Strafverfügungen aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes wurden von den Bezirkshauptmannschaften verhängt, erst nach erfolgloser Beschwerde durch die Bestraften kommt es zu einem Verfahren beim LVwG.
(APA)
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