"Bevor meine Mutter in den fragwürdigen Genuss dieser sogenannten 'Pflege' kam, war sie ein lebensbejahender, positiver Mensch. Als wir sie aus dem Heim holten, war davon nicht mehr viel übrig. Wir haben die Reißleine gezogen, wir hatten keine andere Wahl", erzählt Anita G.* gegenüber VOL.AT. Nach der Berichterstattung über die Zustände in den Vorarlberger SeneCura-Einrichtungen wandte sich die Unterländerin an die Redaktion und schildert einen Fall, der sie veranlasste, den Patientenanwalt einzuschalten.
"Nach einem Schlaganfall wurde meine Mutter im Krankenhaus aufgenommen. Dort kam sie zu Sturz und brach sich ihren Oberschenkel. Für die Zeit bis zu ihrer Operation wurde sie daraufhin in eine Dornbirner SeneCura-Einrichtung verlegt", erzählt die konsternierte Tochter. Was sie dann dort erlebte, lässt sich kaum in Worte fassen und reiht sich ein in die Reihe an Verfehlungen, die den SeneCura-Betreibern zur Last gelegt werden und die auch in Form von E-Mails bei Vorarlberg Online eingelangen.
"Versehentliche", zweifache
Injektion von Insulin
Besonders schockiert zeigte sie sich von einem Vorfall, der sich am 6. August 2016 abgespielt hat, wie es auch das VOL.AT vorliegende Schreiben des Patientenanwalts dokumentiert:
"Meine Mutter leidet an Alterszucker. Wenn man in der angesprochenen Situation falsch reagiert hätte, wäre sie höchstwahrscheinlich ins Koma gefallen. Oder Schlimmeres", beteuert die vom Pflegedienstleister enttäuschte Angehörige. Die Liste an weiteren Verfehlungen, die Anita G.* den Verantwortlichen zur Last liegt, nimmt kein Ende.
"Bei Besuchen haben wir Mama kaum wiedererkannt, teilnahmslos, wahrscheinlich aufgrund starker Medikation, erschien sie uns ruhig gestellt. Auch hatten wir das Gefühl, dass es dem Personal offensichtlich egal war, wann und wie oft meiner Mutter die Kleidung gewechselt werden musste", führt die Tochter der auf Pflegestufe fünf eingestuften Rentnerin fort. Dieser Vorwurf wird vonseiten der Patientenanwalt aber nicht bestätigt, wie es dieser Ausschnitt aus dem Schreiben belegt:
Patientenanwalt sieht keine weiteren Gründe zur Beanstandung
Den Vorwurf nicht sachgemäßer Bandagierung eines Amputationsstumpfes bis hin zu fehlerhafter Wundversorgung eines in der Folge abgestorbenen Zehs kann der Patientenanwalt in dem Schreiben nicht bestätigen. Abgesehen von dem Vorfall mit der Falschinjektion sieht er außerdem keine weiteren Gründe für eine Beanstandung. Für die enttäuschte Familie blieb aber letztlich nur eine Konsequenz. Sie holten ihre Mutter nach Hause, wo sie nun im häuslichen 24-Stunden-Pflegebetrieb umsorgt wird. Was sie laut eigenen Angaben günstiger kommt, als die rund 4500 Euro, die laut Anita G.* vom Heim für die Versorgung ihrer betagten Mutter monatlich veranschlagt wurden.
SeneCura dementiert und verweist ebenfalls auf Patientenanwalt
Vonseiten der Betreiber zeigt man sich erstaunt, dass dieser Fall immer noch für Kopfschütteln folgt. Hier das Statement des Pflegedienstleisters im Wortlaut:
"Ehrlich gesagt sind und waren wir sehr verwundert, als damals 2017 eine Tochter der besagten Bewohnerin mit Vorwürfen rund um den Aufenthalt ihrer Mutter in unserem Haus auf uns zugekommen ist. Denn die Bewohnerin selbst, ihr Mann, der sie täglich besucht und mit ihr gemeinsam Mittag gegessen hat, und ihre beiden anderen Töchter waren immer zufrieden mit der Betreuung.
Einzig diese eine Tochter beschwerte sich einige Male. Diese Beschwerden haben wir natürlich aufgenommen und den Sachverhalt aus unserer Sicht zufriedenstellend beantwortet und mehrfach erklärt. Daraufhin hat sie sich auch an die Patientenanwaltschaft gewendet. Diese hat gemäß ihrem Auftrag und dem Wunsch der Tochter den Sachverhalt untersucht und unsere Stellungnahme eingeholt, die wir gerne sehr detailliert geschickt haben. Die Patientenanwaltschaft hat dann beschlossen, dass hier kein Anlass für sie besteht, in irgendeiner Form tätig zu werden und uns das abschließend schriftlich mitgeteilt.
Die Stellungnahme selbst können wir leider aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung stellen, da sie sämtliche Gesundheitsdaten der Bewohnerin aus ihrer Pflegedokumentation, Diagnosen ihrer Ärzte etc. enthält.
Mit der Entscheidung der Patientenanwaltschaft haben wir die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Wir hoffen, dass es der ehemaligen Bewohnerin gut geht und wünschen ihr alles Gute."
*Name und Wohnangaben von der Redaktion verändert
(VOL.AT)
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