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Qamar ist abgeschoben: Loacker nennt Verfahren "Sauerei"

ÖGB-Landesvorsitzender Norbert Loacker: „Dieses desaströse Verfahren muss Konsequenzen für die Verantwortlichen haben!“
ÖGB-Landesvorsitzender Norbert Loacker: „Dieses desaströse Verfahren muss Konsequenzen für die Verantwortlichen haben!“ ©Gemeinde Lustenau, ÖGB
Feldkirch - Qamar Abbas ist Samstag Nachmittag abgeschoben worden. Vorarlbergs ÖGB-Chef Loacker vermutet "Weisungen von oben".
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Loacker: Qamar muss bleiben

Der Pakistani Qamar Abbas, der in Lustenau eine Lehre gemacht hat, ist Samstag Nachmittag abgeschoben worden. „Es ist einfach eine Sauerei, wie in diesem Fall von Seiten der zuständigen Behörde vorgegangen worden ist,“ macht ÖGB-Landesvorsitzender Norbert Loacker seinem Ärger Luft. Er war bei der Anhörung am Donnerstag dabei, die der Anwalt von Qamar als „Farce“ bezeichnet hat. Das Verfahren ist zudem von Fehlern gespickt, wie auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat. „Was da passiert ist, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Es muss Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folgen haben“, fordert Loacker.

Anwalt Harg: Verfahren war noch nicht abgeschlossen

Qamar Abbas wurde am Samstag abgeschoben. Das Verfahren wirft für den Rechtsanwalt des jungen Asylwerbers einige rechtlich äußerst bedenkliche Fragen auf. „Es sind auch noch Beschwerden anhängig, die noch gar nicht abgearbeitet wurden. Und dennoch wurde Qamar nun abgeschoben – völlig zu Unrecht. Hier wurde systematisch versucht, ihn mit allen Mitteln außer Landes zu bringen“, kritisiert Loacker. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche bestätigt, dass in der Bearbeitung des Antrags auf humanitäres Bleiberecht Fehler gemacht wurden. „Allein deswegen hätte Qamar nun keinesfalls abgeschoben werden dürfen. Hier muss es eine Weisung von oben gegeben haben, dass Qamar auf jeden Fall das Land verlassen muss“, ist Loacker überzeugt. Nach dem Gerichtsbeschluss hätte Qamar eigentlich sofort aus der Schubhaft entlassen werden müssen.

Loacker fordert Konsequenzen

„Einen seit Jahren bestens integrierten Flüchtling, der sämtliche Kriterien für ein humanitäres Bleiberecht erfüllt, aufgrund dieser Faktenlage abzuschieben, ist für mich rechtlich nicht in Ordnung. Der Fall wird noch ein Nachspiel haben“, kündigt Loacker an. „Diese Fehlentscheidung muss Konsequenzen für die Verantwortlichen haben, die wohl auch im Hintergrund die Fäden gezogen und das Verfahren entsprechend gesteuert haben“, betont Loacker.

In dem Fall sind noch gerichtliche Verfahren offen. Einerseits wurde Haftbeschwerde eingebracht, andererseits wird der Anwalt von Qamar nun erneut Beschwerde rund um die Anhörung im Verfahren für ein humanitäres Bleiberecht eingebracht. „Qamar muss Gerechtigkeit erfahren, ansonsten muss unser Rechtssystem und das Asyl- und Fremdenwesen zu tiefst hinterfragt werden. So ein Vorgehen, wie in diesem Fall ist eines Rechtsstaates nicht würdig“, betont der ÖGB-Landesvorsitzende abschließend.

(Red.)

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