Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mittwoch ging es für Qamar nicht in die Freiheit, sondern nach Wien. Die vom Gericht aufgetragene persönliche Einvernahme wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch in der Nacht auf den Donnerstagvormittag um 8 Uhr festgelegt – mit der Hoffnung, dass es kein Rechtsvertreter rechtzeitig nach Wien schaffe, vermutet Qamars Rechtsanwalt Stefan Harg.
Stundenlange Anhörung durch “Befehlsempfänger”
Die Anhörung selbst – bei Anwesenheit seines Rechtsvertreters und ÖGB-Landesvorsitzenden Norbert Loackers- war aus Sicht Hargs “unsäglich”: “Wenn man mir von diesem Verfahren erzählen würde, würde ich es nicht glauben”. Es habe sich um eine reine Alibiveranstaltung gehandelt, bei den beiden Anhörenden spricht der Rechtsanwalt von Befehlsempfängern. Diese hätten im Halbstundentakt und nach jeder Einreichung des Anwalts den Raum verlassen, um telefonisch Rücksprache mit Vorgesetzten zu halten.
Anwalt: Rechte verweigert
Hinzu komme, dass man grundsätzliche Rechte verweigert habe. So wäre in der ganztägigen Einvernahme keine Akteneinsicht möglich gewesen. Fragestellungen vonseiten Hargs hätte man ebenfalls verweigert, wenn dieser vorgetragenen Angaben des BFA auf deren Richtigkeit anzweifelte. “Gegen halb zwei legte man mir einen 158 Seiten starken Bericht zur Situation in Afghanistan vor, von Maschine geschrieben. Zu diesem sollte ich gleichzeitig eine Stellungnahme abgeben, ohne den Inhalt zu kennen”, kritisiert Harg die Vorgehensweise der Beamten.
Abschiebung möglich
Von einem ordnungsgemäßen Verfahren sei dies weit entfernt gewesen. Auch Marcel Lerch, Lehrherr von Qamar, spricht von unhaltbaren Methoden der Behörden. Ob es am Samstag zu einer Abschiebung kommt, ist nun vollkommen offen. “Auf meine Anfrage, was nun passieren werde, antwortete man mir ‘das wissen wir auch nicht'”, ist Harg entsetzt. Am Dienstag soll über die neuerliche Haftbeschwerde Qamars entschieden werden – wenn er dann noch im Land ist.
(Red.)
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