Millionen österreichische Meldedaten gestohlen - Datenschutzbehörde rügt GIS
Darum geht's:
- GIS hat Datenschutzgrundverordnung verletzt
- Daten von knapp 9 Millionen Menschen wurden 2020 ungeschützt ins Netz gestellt
- Sammelklage gegen GIS wegen möglicher Identitätsdiebstähle
GIS im Visier der Datenschutzbehörde
In der Causa um gestohlene Meldedaten rügt die Datenschutzbehörde das Gebühren Info Service (GIS). Wie "Der Standard" und der "Kurier" am Mittwoch auf ihren Onlineportalen berichteten, hat die GIS laut Datenschutzbehörde gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Daten waren nicht ausreichend gesichert
Konkret habe sie laut der Behörde gegen das Recht auf Geheimhaltung verstoßen, indem sie nicht ausreichend technisch und organisatorisch dafür gesorgt habe, dass die personenbezogenen Daten der Betroffenen geschützt blieben, hieß es auf derstandard.at.
Fast die gesamte Bevölkerung betroffen
Der Hintergrund: Die GIS hatte 2020 ein Subunternehmen damit beauftragt, eine interne Datenbank der GIS neu zu strukturieren. Dieses stellte versehentlich im Rahmen seiner Tests die Adressen, Namen und Geburtsdaten von neun Millionen Menschen - also fast der gesamten Bevölkerung Österreichs - ungeschützt ins Netz. Ein Hacker aus den Niederlanden griff diese Informationen ab und bot sie zum Verkauf an.
Sammelklage gegen die GIS: Chancen steigen
Erwartet wird, dass die GIS nun Beschwerde gegen den Bescheid erhebt. Das wohl aus gutem Grund: Die Rechtsanwälte Robert Haupt und Florian Scheiber führen ein Sammelverfahren gegen die GIS, dem sich laut "Standard" und "Kurier" mehr als 4.000 Menschen angeschlossen haben. Sie sehen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage nun gestiegen.
Könnte zu Identitätsdiebstählen kommen
Die Datenschutzbehörde kann zwar keine Geldstrafe verhängen, da in Österreich für die öffentliche Hand keine solche vorgesehen ist, doch sie stellt in ihrem Bescheid klar, dass die Meldedaten für Identitätsdiebstähle missbraucht werden könnten.
Jeder Bürger könnte gegen GIS klagen
Die Anwälte streben einen sogenannten immateriellen Schadenersatz an. Selbst wenn kein konkreter Schaden entstanden ist, beispielsweise keine Daten missbraucht wurden, reicht dies aus, um einen Anspruch geltend zu machen, sofern die erlittenen Beeinträchtigungen vor Gericht als signifikant genug angesehen werden. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten potenziell fast alle Bürger im Land Schadenersatz von der GIS fordern.
(APA/VOL.AT)
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