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Harder Grundstück: Urteil aufgehoben

Berufung des von Nicolas Stieger anwaltlich vertretenen Beklagten wegen eines Verfahrensmangels Folge gegeben
Berufung des von Nicolas Stieger anwaltlich vertretenen Beklagten wegen eines Verfahrensmangels Folge gegeben ©VOL.AT
Hard/Innsbruck - Zeugin ist zu befragen: Nun muss Landesgericht ein drittes Mal entscheiden, ob betagter Verkäufer von Liegenschaft geschäftsfähig war.
Neuerliche Berufung im Harder Grundstücksdeal
Urteil zum Harder Grundstücksdeal
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So lief der Harder Grundstücksdeal

Von Seff Dünser (NEUE)

Am runden Geburtstag des mittlerweile 100 Jahre alten Klägers wurde vorges­tern das Urteil des Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG) seinem Rechtsvertreter zugestellt. In dem anhängigen Zivilprozess haben OLG-Richter auch das zweite Urteil des Landesgerichts Feldkirch aufgehoben. Das bestätigte gestern auf Anfrage die Feldkircher Gerichtssprecherin und ­Vizepräsidentin Angelika Prechtl-Marte.

Dement?

Damit muss am Landesgericht Feldkirch nun ein drittes Mal darüber entschieden werden, ob der damals 96-jährige Kläger schon dement und nicht geschäftsfähig war, als er im Juni 2015 seinen Sechstelanteil von 1600 Quadratmetern an einem Harder Grundstück mit der Widmung Bauerwartungsland und Baumischgebiet um lediglich 50.000 Euro an den beklagten Harder Landwirt und Pächter verkauft hat.

Nach Einschätzung von Klagsvertreter Karl Schelling war die Liegenschaft, für die aus seiner Sicht eine Umwidmung in Bauland problemlos möglich wäre, allerdings rund 800.000 Euro wert.

Auch in ihrem zweiten Urteil hatte die zuständige Feldkircher Zivilrichterin den Kaufvertrag wegen der von einem Tiroler Gerichtspsychiater festgestellten Geschäftsunfähigkeit des Klägers bei der Vertragsunterzeichnung für ungültig erklärt. Neuerlich wurde jetzt aber am Oberlandesgericht der Berufung des von Nicolas Stieger anwaltlich vertretenen Beklagten wegen eines Verfahrensmangels Folge gegeben.

Im September

Die Berufungsrichter bemängelten wiederum, dass nicht alle wichtigen Zeugen vor Gericht einvernommen worden sind. Nun muss am Landesgericht im bereits dritten Rechtsgang eine Zeugin aus Dornbirn befragt werden. Die dafür vom OLG angeordnete Verfahrensergänzung findet am Landesgericht mit einer Verhandlung am 23. September statt, teilte Prechtl-Marte mit. Die Tagsatzung wurde für eine Stunde anberaumt.

Politische Folgen

Der seit 2016 anhängige Zivilprozess hatte auch politische Folgen. Der beklagte Landwirt ist nicht mehr ÖVP-Aufsichtsrat der mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Hypobank Vorarlberg. Und der Harder Rechtsanwalt Matthias Kucera, der den Kaufvertrag errichtet hat, ist als ÖVP-Landtagsabgeordneter zurückgetreten, weil er in seinem Disziplinarverfahren vor der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer verurteilt wurde. Das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt.

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