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Vorarlberg: Neuerliche Berufung im Harder Grundstücksdeal

Um dieses Grundstück geht es.
Um dieses Grundstück geht es. ©Paulitsch
Beklagter wehrt sich gegen Aufhebung von Harder Grundstücksdeal mit geschäftsunfähigem Kläger.
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Urteil zum Harder Grundstücksdeal

Von Seff Dünser/NEUE

Der Kläger in dem anhängigen Zivilprozess wird im Juni 100 Jahre alt. Der damals 96-jährige Diplomingenieur war nach Ansicht von Richterin Sieglinde Stolz dement und daher nicht geschäftsfähig, als er im Juni 2015 seinen Sechstelanteil von 1600 Quadratmetern an einem Harder Grundstück mit der Widmung Bauerwartungsland und Baumischgebiet um lediglich 50.000 Euro an den beklagten Landwirt und Pächter verkauft hat. Für Klagsvertreter Karl Schelling war die Liegenschaft, für die aus seiner Sicht eine Umwidmung in Bauland problemlos möglich wäre, allerdings rund 800.000 Euro wert.

Ungültig

Auch in ihrem zweiten Urteil hat die Zivilrichterin des Landesgerichts Feldkirch den Kaufvertrag wegen der Geschäftsunfähigkeit des Klägers für ungültig erklärt. Neuerlich bekämpft der beklagte Harder Landwirt das erstinstanzliche Urteil. Die schriftliche Berufung des Beklagten liege bereits vor, teilte gestern auf Anfrage Klagsvertreter Schelling mit. Nun wird das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) in dem Rechtsstreit zum zweiten Mal zu entscheiden haben. Die Tiroler Berufungsrichter haben das erste Feldkircher Urteil aufgehoben und eine Verfahrensergänzung am Landesgericht angeordnet.

Auch mit ihrem Urteil im zweiten Rechtsgang gab die Feldkircher Richterin der Klage Folge. In ihrer dagegen erhobenen Berufung macht die beklagte Partei wiederum Verfahrensmängel geltend. Denn zwei Zeugen seien nicht einvernommen worden, darunter ein Dornbirner Notar.

Rücktritt

Der Zivilprozess hat aber auch politische Folgen nach sich gezogen. Der Harder Rechtsanwalt Matthias Kucera, der den Kaufvertrag seinerzeit errichtet hatte, ist als ÖVP-Landtagsabgeordneter zurückgetreten. Wie berichtet wurde Kucera in einem Disziplinarverfahren vor der Vorarl­berger Rechtsanwaltskammer schuldig gesprochen. Das strafrechtlich wegen des Verdachts des schweren Betrugs geführte Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt.

(Red.)

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