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Familie Durmisi: Mutter und Kinder bleiben in Vorarlberg

Röthis - Im Fall jener in Vorarlberg lebenden kosovarischen Familie - der Familie Durmisi - die im Februar 2010 in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion aus Röthis abgeschoben werden sollte, sind nun für die Frau und die beiden Kinder Niederlassungsbewilligungen für ein Jahr ausgestellt worden.
Alle Beteiligten im Gespräch
Protestaktion gegen Abschiebung
März 2010: Familie bleibt vorerst
Fall Durmisi: Behörden suchen Lösung
Protestaktion gegen Abschiebung
Bilder der Familie Durmisi

Das diesbezügliche Verfahren für den Vater der Familie Durmisi ist noch nicht abgeschlossen, bestätigte Anwalt Stefan Harg als Vertreter der Familie der APA einen Bericht von ORF Radio Vorarlberg. Der Vater lebe derzeit mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Vorarlberg.

Röthis: Abschiebung der Familie Durmisi sorgte für Aufregung

Die Umstände der im Februar 2010 vorgesehenen Abschiebung hatten für großes Aufsehen gesorgt. So sollte die Familie mit den damals drei und fünf Jahre alten Kindern um 4.00 Uhr von der Polizei abgeholt werden. Nach Protesten des Bürgermeisters und rund 30 engagierter Bürger, die sich in der Nacht vor dem Haus der Familie versammelt hatten, wurde die Abschiebung aber abgebrochen. (siehe Archivbericht: “Geplante Abschiebung verhindert”). Die Familie Durmisi gilt in Röthis nach Angaben von Bürgermeister Norbert Mähr als “bestens integriert”.

Antrag auf Humanitäres Bleiberecht gescheitert

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (V) hatte sich bereits im vergangenen Jahr für ein humanitäres Bleiberecht der Familie eingesetzt. Diese Bemühungen scheiterten allerdings an einem aufrechten Aufenthaltsverbot des Familienvaters in Deutschland. Der Mann hatte in Deutschland – wo er geboren ist – unerlaubterweise seine Mutter besucht.

Dieses Aufenthaltsverbot besteht bis heute, wie Harg gegenüber der APA erklärte. “Deshalb ist im Fall des Mannes weiter kein humanitäres Bleiberecht möglich”, erklärte Schwärzler. Ein neuer Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbots werde gestellt, sagte der Anwalt. Wenn Deutschland diesbezüglich positiv entscheide, stehe einer Niederlassungsbewilligung für den Vater nichts im Wege. Schwärzler betonte, dass man vor einer Beurteilung des weiteren Vorgehens jedenfalls die Entscheidung in Deutschland abwarten werde. “Das ist nur fair”, befand der Landesrat. (APA)

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