Der VfGH erkannte der Beschwerde gegen die abschlägige Entscheidung des Asylgerichtshofs aufschiebende Wirkung zu. Demnach kann die Familie mindestens bis zur Entscheidung des VfGH, ob der Asylbescheid rechtens ist oder nicht, in Vorarlberg bleiben.
Der VfGH begründete seinen Beschluss – der am Montag in Vorarlberg eintraf – unter anderem damit, dass “mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre”. Anwalt Stefan Karg von der Bregenzer Kanzlei Weh, der die Familie vertritt, sprach gegenüber der APA von einem “Schritt in die richtige Richtung”.
Sollte der VfGH den Asylbescheid für die Familie als nicht rechtmäßig aufheben, müsste der Asylgerichtshof den Fall neuerlich prüfen und entscheiden. Noch am Laufen sind laut Karg die Ermittlungen bezüglich eines bestehenden Aufenthaltsverbots des Familienvaters in Deutschland, das humanitäres Bleiberecht verunmöglicht. Angeblich wurde dieses Aufenthaltsverbot nur deshalb verhängt, weil der Mann seine in Deutschland lebende Mutter besucht habe.
Die vierköpfige Familie mit Kindern im Alter von drei und fünf Jahren ist Ende Februar nur dank des Protests von Einheimischen und des Bürgermeisters der Abschiebung entgangen. Als die Polizei die Familie gegen 4.00 Uhr abholen wollte, hatten sich rund 30 Bürger vor dem Haus der Familie versammelt, daraufhin wurde die Aktion abgebrochen. Die Familie gilt in Röthis, wo sie seit vier Jahren lebt, laut Bürgermeister Norbert Mähr als “bestens integriert”.
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