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Fall Durmisi: Behörden suchen nach Lösung

©VOL Live/Philipp Steurer
Röthis - Verfassungsgerichtshof entschied: Kein humanitäres Bleiberecht für kosovarische Familie in Röthis.
März 2010: Familie bleibt vorerst
Protestaktion gegen Abschiebung

Bregenz. Vor über einem Jahr musste die asylsuchende Familie die Koffer packen. Die Abschiebung war beschlossene Sache. Elvis und Anela Durmisi, Angehörige der unterdrückten Volksgruppe der Gorani, sollten gemeinsam mit ihren beiden Kindern zurück in den Kosovo. Doch engagierte Freunde, Bekannte und Bürger der Gemeinde Röthis mit Bürgermeister Norbert Mähr an der Spitze stellten sich mitten in der Nacht der Fremdenpolizei in den Weg. Die Abschiebung wurde schließlich auf Weisung der Sicherheitsdirektion gestoppt und die Durmisis konnten aufatmen – vorerst.

Neuerlich kein Bleiberecht

Wie Walter Filzmaier, Leiter der Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Sicherheitsdirektion, gestern auf VN-Anfrage bestätigte, hat nun auch der Verfassungsgerichtshof den Antrag auf „humanitäres Bleiberecht“ abgewiesen. Auch mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofs war die Familie nicht erfolgreich, so Filzmaier. Das Hauptproblem: Im Jahr 2007 wurde über den Asylwerber Elvis Durmisi ein Aufenthaltsverbot für Deutschland verhängt, weil er seine in München lebende Mutter besucht haben und zu diesem Zweck illegal eingereis sein soll. Filzmaier: „Ein Aufenthaltsverbot stellt für das Bleiberecht ein absolutes Erteilungshindernis dar.“ Aufgehoben wurde das Verbot trotz eines entsprechendes Antrags bis heute nicht – Durmisi ist nämlich trotz Aufenthaltsverbot neuerlich in Deutschland im sogenannten Deutschen Eck erwischt worden.

Droht neuerlich Abschiebung?

Was bedeutet der Spruch der Verfassungsrichter für die vierköpfige Familie? Muss sie mit Abschiebung rechnen? „Nein“, sagt Filzmaier. Derzeit werde geprüft, ob seit der Entscheidung des Asylgerichtshofs vom September 2009 ein „geänderter Sachverhalt“ – betreffend sozialer Integration, Selbsterhaltungsfähigkeit und Deutschkenntnissen – vorliege. „Hier dürfte es zumindest für die Mutter und die beiden Kinder sehr gut ausschauen“, so Filzmaier. Die Behörden, so der Polizeijurist weiter, stünden mit der Familie in Kontakt und würden nach einer „rechtlichen und humanitären Lösung“ suchen. Der Anwalt der Familie war für die VN für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Lösung in greifbarer Nähe? „Was wir bei diesem Fall brauchen, ist eine menschliche Lösung“, schlägt auch Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler in die ähnliche Kerbe. Eine Sitzung, bei der Vertreter von Caritas, Gemeinde sowie Sicherheitsdirektion und Bezirksbehörde an einem Tisch saßen, habe bereits stattgefunden. Derzeit werde neuerlich das nach wie vor aufrechte Aufenthaltsverbot für Elvis Durmisi im benachbarten Deutschland überprüft. Das Aufgreifen Durmisis in Deutschland sei „der Sache allerdings alles andere als dienlich gewesen“, sagt Schwärzler und gibt sich dennoch optimistisch, bereits „in den nächsten Wochen eine Lösung gefunden zu haben, damit die Familie zusammenbleiben kann“. Eines könne er versprechen, betont Schwärzler: „Eine Abschiebung mitten in der Nacht wird es nicht mehr geben.“

Hoffen und Bangen bei Durmisi

„Die Angst ist noch da, vor allem wegen der Ungewissheit im Hinblick auf meinen Mann“, meint Anela Durmisi im Gespräch mit den VN. „Ich habe Arbeit gefunden und kann mit meinen Kindern wahrscheinlich in Röthis bleiben. Deshalb bin ich ein wenig ruhiger.“ Für Gemeindechef Mähr bleibt es „unverständlich, dass jemand abgeschoben werden soll, dem keine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann“. Er würde sich der Fremdenpolizei „abermals in den Weg stellen“, gibt sich Mähr zwar streitbar, hofft aber dennoch so wie Schwärzler und Martin Fellacher von der Caritas auf „eine menschliche Lösung“ des Falls.

(VN/Stadler/Walser)

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