Nicht genügend in Mathe: Schülerin zieht vor Gericht

Trotz mehrerer Prüfungsversuche und einer gerichtlichen Auseinandersetzung blieb das Urteil jedoch unverändert.
Wiederholte Misserfolge in Mathematik
Die betroffene Schülerin der Klasse 4C einer Pflichtschule im Bundesland Salzburg hatte im Schuljahr 2022/23 in Mathematik eine ungenügende Leistung erbracht. Nachdem sie auch bei der Wiederholungsprüfung im September durchfiel, stand sie vor der Notwendigkeit, die achte Schulstufe zu wiederholen. Eine Aufstiegsklausel kam nicht in Frage, da sie bereits im vorherigen Schuljahr in Mathematik Schwierigkeiten hatte.
Juristische Schritte gegen die Schulnote
Nur zwei Tage nach der nicht bestandenen Wiederholungsprüfung reichte die Jugendliche eine Beschwerde bei der Bildungsdirektion ein. Sie beanstandete, dass die Prüfung nicht korrekt abgehalten worden sei. Daraufhin erhielt sie die Gelegenheit, an einer kommissionellen Prüfung teilzunehmen. Obwohl sie die schriftliche Prüfung knapp bestand, erhielt sie in der mündlichen Prüfung erneut ein "Nicht genügend", was im Gesamtergebnis wiederum zur Note 5 führte.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Die Schülerin legte erneut Beschwerde ein und behauptete unter anderem, dass Teile der Prüfungsaufgaben nicht im Unterricht behandelt wurden und die Prüfung unter großem Zeitdruck stattfand. Das Bundesverwaltungsgericht Wien prüfte den Fall und stellte fest, dass die Schülerin zur letzten Prüfung sogar 27 Minuten zu spät erschienen war. Die Argumente der Schülerin wurden als unbegründet angesehen, und das Gericht bestätigte die ursprüngliche Beurteilung.
(VOL.AT)
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