Dort kämpfen unter anderem auch die ehemaligen Bediensteten des Bezirksgerichtes Dornbirn, Clemens M. und Kurt T., um einen Freispruch. Doch mit ihren Nichtigkeitsbeschwerden beim Höchstgericht gehen sie auch ein hohes Risiko ein. Wird ihre Strafe von einem Jahr unbedingt erhöht, müssen sie wohl tatsächlich ins Gefängnis einrücken – ohne Chance auf eine Fußfessel.
Nachlese: Weiter zum aktuellen VN-Bericht “Hohes Risiko beim Höchstgericht”.
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