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Jürgen H.‘s Wunsch: Nur kein härteres Urteil vom OGH

Die Anklage hat auch bei ihm Nichtigkeit angemeldet: Jürgen H.
Die Anklage hat auch bei ihm Nichtigkeit angemeldet: Jürgen H. ©VN
Die strafrechtliche Abhandlung der Testamentsaffäre biegt in die Zielgerade. Am Obersten Gerichtshof in Wien soll es am kommenden Montag endgültig rechtskräftige Urteile für sechs der zehn Beschuldigten geben.
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Der Hauptangeklagte Jürgen H. hofft dabei, dass seine Strafe von sieben Jahren unbedingter Haft unverändert bleibt. Die Staatsanwaltschaft hatte auch bei ihm Nichtigkeit angemeldet, während Jürgen H. sein Urteil aus erster Instanz akzeptiert hätte. Jürgen H.’s Anwalt Klaus Grubhofer sprach mit den VN über die Perspektiven seines Mandanten.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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