Bestätigt sieht Landeshauptmann Markus Wallner die Vorarlberger Mindestsicherung durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. “Es ist erfreulich, dass die Vorarlberger Neuregelung bis auf eine einzige Bestimmung der gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat. Die wesentlichen Maßnahmen wurden vom VfGH bestätigt”, betont Landeshauptmann Wallner in einer ersten Reaktion.
In Vorarlberg ist die neue Mindestsicherung am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Kernpunkte der Änderungen lauten: Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (das betrifft vor allem Flüchtlinge) und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und besserer Wiedereinstieg. Die Integrationsvereinbarung wurde außerdem als Bestandteil der Mindestsicherung verankert.
Vom Verfassungsgerichtshof wurden die Bestimmungen über den Ersatz von Geld- durch Sachleistungen in der Vorarlberger Mindestsicherungsverordnung ebensowenig beanstandet wie eine von der Haushaltsgröße abhängige Staffelung der Leistungen für den Wohnbedarf oder die Berücksichtigung der Familienbeihilfe.
Durch das heutige Urteil sieht Landeshauptmann Markus Wallner die Vorarlberger Regelungen bestätigt. “Der Vorarlberger Weg hat sich als richtig herausgestellt. Die Bedenken des Landesvolksanwalts hat der Verfassungsgerichtshof in nur einem Punkt geteilt. Hier habe ich bereits eine interne Prüfung in Auftrag gegeben. Danach werden wir beurteilen, wie wir entsprechend nachbessern können”, sagt Landeshauptmann Wallner.
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