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Sozialhilfe könnte vor Höchstgericht landen

Mindestsicherung könnte Fall fürs Höchstgericht werden.
Mindestsicherung könnte Fall fürs Höchstgericht werden. ©APA/Barbara Gindl
Die Verordnung zur Vorarlberger Mindestsicherung könnte in einigen Passagen gegen Völker-, Unions-, und Verfassungsrecht verstoßen, so Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Die Verordnung könnte nun möglicherweise vor dem Verfassungsgerichtshof landen, berichten die "VN".

Am 1. Juli tritt die Vorarlberger Mindestsicherung in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag der Vorwoche von der Landesregierung abgesegnet: Mit einigen Passagen, die gegen das Völker-, Unions- und Verfassungsrecht verstoßen könnten, meint Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Er werde die Verordnung jetzt noch einmal genau prüfen und dann entscheiden, ob er die beanstandeten Punkte dem Verfassungsgerichtshof vorlegt. „Ich habe in der Stellungnahme auf mögliche Verfassungswidrigkeiten hingewiesen. Das wurde nicht berücksichtigt.“ Sollten sie sich nach einer abermaligen Prüfung nicht aufklären lassen, wird die Mindestsicherung ein Fall fürs Höchstgericht.

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