Am 1. Juli tritt die Vorarlberger Mindestsicherung in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag der Vorwoche von der Landesregierung abgesegnet: Mit einigen Passagen, die gegen das Völker-, Unions- und Verfassungsrecht verstoßen könnten, meint Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Er werde die Verordnung jetzt noch einmal genau prüfen und dann entscheiden, ob er die beanstandeten Punkte dem Verfassungsgerichtshof vorlegt. „Ich habe in der Stellungnahme auf mögliche Verfassungswidrigkeiten hingewiesen. Das wurde nicht berücksichtigt.“ Sollten sie sich nach einer abermaligen Prüfung nicht aufklären lassen, wird die Mindestsicherung ein Fall fürs Höchstgericht.
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