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Mindestsicherung: ÖVP schießt gegen Landesvolksanwalt

Sozialhilfe wird wohl ein Fall für die Justiz
Sozialhilfe wird wohl ein Fall für die Justiz ©VOL.AT
Bregenz - Der Landesvolksanwalt prüft, die Mindestsicherung vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Von Seiten der Landes-ÖVP hagelt es Kritik.
Landtag beschließt Mindestsicherung

Am 1. Juli tritt die Vorarlberger Mindestsicherung in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag der Vorwoche von der Landesregierung abgesegnet: Mit einigen Passagen, die gegen das Völker-, Unions- und Verfassungsrecht verstoßen könnten, meint Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Besonders problematisch sieht Bachmayr-Heyda die Staffelung der Mindestsicherung für Kinder. Auch der Deckel bei den Wohnkonsten könnte gegen Verfassungsrecht verstoßen. (>>Mehr dazu in den VN<<)

Er werde die Verordnung jetzt noch einmal genau prüfen und dann entscheiden, ob er die beanstandeten Punkte dem Verfassungsgerichtshof vorlegt. „Ich habe in der Stellungnahme auf mögliche Verfassungswidrigkeiten hingewiesen. Das wurde nicht berücksichtigt.“ Sollten sie sich nach einer abermaligen Prüfung nicht aufklären lassen, wird die Mindestsicherung ein Fall fürs Höchstgericht.

ÖVP hält Kritik für deplatziert

„Ich frage mich schon, ob der Landesvolksanwalt seiner Rolle als Bürgeranwalt gerecht wird, wenn er immer wieder versucht, sich in die Tagespolitik einzumischen“, kritisiert VP-Klubobmann Roland Frühstück die Aussagen von Florian Bachmayr-Heyda in Sachen Mindestsicherung scharf. Es stehe dem Landesvolksanwalt frei, eine Klage gegen die entsprechende Verordnung beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Dies sei aus Sicht des VP-Klubobmanns jedoch nicht die „klassische“ Kernaufgabe des Landesvolksanwalts.

Auch die inhaltliche Kritik von Seiten des Landesvolksanwaltes an der Reform der Mindestsicherung kann Frühstück nicht nachvollziehen: „Er muss mir schon erklären, wieso es Asylwerbern zumutbar ist, in einer Wohngemeinschaft zu leben und anerkannten Flüchtlingen nicht? Zumal diese Regelung auf zwei Jahre befristet ist und der Betroffene die Möglichkeit hat, sich selbst um eine eigene Wohnung zu kümmern.“

Auch bei den Kinderrichtsätzen stoßen die Argumente Bachmayr-Heydas bei Klubobmann Frühstück auf Widerspruch. „Jeder, der Kinder hat, weiß, dass die finanziellen Aufwendungen für das erste Kind andere sind als für das dritte oder vierte.“

Der Klubobmann der Vorarlberger Volkspartei ist davon überzeugt, dass die von der Landesregierung beschlossene Mindestsicherungsverordnung bei einer allfälligen Beeinspruchung vor dem Höchstgericht standhalten wird

SPÖ verteidigt Landesvolksanwalt

Unterstützung für den Landesvolksanwalt kommt in Sachen Mindestsicherung von der SPÖ. Es gehe nicht an, dass von Seiten der ÖVP versucht werde, dem Volksanwalt den Mund zu verbieten, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Michael Ritsch. So habe Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda von Beginn an Bedenken zur Kürzung der Mindestsicherung geäußert. Diese Bedenken habe er auch in einer ausführlichen Stellungnahme vor Beschlussfassung kundgetan.

Generell zeigt sich Michael Ritsch verwundert über die ÖVP in Sachen Mindestsicherung: „Die einzige Motivation zur Kürzung liegt darin, sich als besonders stark gegenüber den Schwächsten aufzuspielen. Das Ganze ist ein populistisch motiviertes Trauerspiel.“

Stichwort Mindestsicherung

Bei der neuen Mindestsicherung werden etwa die Wohnkosten gedeckelt: Eine Person erhält höchstens 503 Euro, zwei 595 Euro, drei 682 Euro, vier 712 Euro, fünf 742 Euro und ab sechs gibt es 772 Euro. Allerdings kann die BH bei Härtefällen mehr bezahlen. Zudem wurde ein WG-Tarif eingeführt. In Wohngemeinschaften – mit vielen Ausnahmen – erhält ein Sozialhilfeempfänger 473,58 statt 633,91 Euro. Außerdem werden Asylberechtigte verpflichtet, zwei Jahre in ihrer Unterkunft zu bleiben. Des Weiteren finden sich höhere Anreize für den Wiedereinstieg und die verpflichtende Integrationsvereinbarung für Asylberechtigte.

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