„Auf der einen Seite sind es die Richtsätze für Wohnen und auf der anderen Seite die Richtsätze für Kinder, wo die Beträge abnehmen umso mehr Kinder jemand hat. Wir haben Fälle, wo kinderreiche Familien von einen Tag auf den anderen 500 bis 600 Euro weniger bekommen – also die Mindestsicherung um mehr als 20 Prozent eingekürzt worden ist. Und das sehe ich als verfassungsrechtlich sehr bedenklich“, sagte der Landesvolksanwalt.
Laut Bachmayr-Heyda hat sich die Landesvolksanwaltschaft auch den Wohnungsmarkt in Vorarlberg angeschaut. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis liege bei etwa zwölf Euro. Allerdings seien mit den Richtsätzen von sieben Euro, welche die Landesregierung im Rahmen der Mindestsicherungsverordnung gewähren wolle, Wohnungen nicht mehr leistbar.
Grüne und ÖVP halten an der Mindestsicherung fest
Trotz der massiven Kritik vom Landesvolksanwalt halten die beiden für die Vorarlberger Mindestsicherung verantwortlichen Regierungsparteien ÖVP und Grüne an der Verordnung fest.
„Er glaubt, dass hier gleichheitswidrige Bestimmungen in der Verordnung drinnen sind. Das wird der Verfassungsgerichtshof in aller Ruhe und Sachlichkeit überprüfen und dann werden wir das Ergebnis sehen. Wir stützen unsere Verordnung auf die Rechtsgutachten, die im Zuge des Gesetzwerdungs- und Verordnungsprozesses vom Bund eingeholt worden sind. Und die stützen unsere Meinung“, betonte ÖVP-Sozialsprecher Matthias Kucera.
Auch der Grüne Klubobmann Adi Gross hofft, dass die Mindestsicherung in der aktuellen Form erhalten wird. Es sei das Recht des Landesvolksanwaltes, eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
SPÖ bekräftigt Gang zum VfGH
Michael Ritsch, Klubobmann der SPÖ, die von Anfang an gegen die Verordnung war, ist froh, dass Bachmayr-Heyda die Mindestsicherung vom Verfassungsgerichtshof prüfen lässt.
„Es kann nicht sein kann, dass man unter dem Vorwand einer Diskussion über Flüchtlinge für alle Vorarlberger, die eh schon nichts zum Leben haben, nochmal eine Kürzung macht“, bekräftigte Ritsch.
FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer ist hingegen wenig begeistert vom Gang vor das Höchstgericht. „Wir haben eine komplett konträre Meinung zur Position des Landesvolksanwaltes. Wir haben aber immer dazu gesagt, dass uns die Mindestsicherung in Vorarlberg viel zu wenig weit geht. Es versteht niemand, dass jemand, der zu uns kommt, vom ersten Tag weg dieselben Leistungen in Anspruch nehmen kann wie ein österreichischer Staatsbürger“, sagt Allgäuer.
“Die Menschen sollen in den Arbeitsmarkt zurückkommen”
NEOS-Chefin Sabine Scheffknecht wiederum will, wie ORF Vorarlberg berichtet, abwarten, wie der VfGH entscheidet. „Wir haben ja damals das Gesetz unterstützt, weil uns ganz wichtig war, dass es mehr in Richtung Sachleistungen geht. Dass es mehr auch wieder darum geht, dass die Menschen in den Arbeitsmarkt zurückkommen“, erklärte Scheffknecht.
Wann sich der Verfassungsgerichtshof der Vorarlberger Mindestsicherung annehmen wird, ist noch unklar.
(Red.)
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