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Mehrerau-Zivilprozess erneut vertagt

Klosteranwalt Bertram Grass und Abt Anselm van der Linde, der Ende April 2012 vor dem Richter aussagte.
Klosteranwalt Bertram Grass und Abt Anselm van der Linde, der Ende April 2012 vor dem Richter aussagte. ©Stiplovsek
Bregenz, Feldkirch - Das Zivilverfahren eines heute 45-jährigen Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag zum zweiten Mal vertagt worden.
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Mehrerauprozess geht weiter

Der Mehrerauer Alt-Abt Kassian Lauterer, der als Zeuge aussagen sollte, konnte wegen einer kurzfristigen Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen. Der Prozess soll nun im Oktober fortgesetzt werden.

Missbrauch und Vergewaltigung in Mehrerau

Der 45-Jährige hat die kirchliche Einrichtung auf 135.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang geklagt. Er ist in den 1980er Jahren von einem Pater des Klosters offenbar missbraucht und vergewaltigt worden. Die Eltern des 45-Jährigen hatten den damaligen Mehrerau-Abt Kassian Lauterer über den sexuellen Missbrauch ihres Sohnes durch den Pater informiert. Daraufhin wurde dieser aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Im Gegenzug verzichteten die Eltern auf eine Anzeige gegen den Pater.

Frage der Verjährung

Eine zentrale Frage in der Verhandlung ist, ob die Ansprüche des 45-Jährigen verjährt sind oder nicht. Am Dienstag wurden der Vater des Mannes sowie ein ehemaliger Schüler des Internats einvernommen. Der damalige Internat-Zögling berichtete von Gewaltexzessen und Schlägen des Paters, von sexuellen Übergriffen während seiner Schulzeit wusste er aber nichts. Außerdem wurde erörtert, welche Stellung dem Täter organisatorisch im Kloster zukam, welche Befugnisse und Kompetenzen er hatte und in welchen Bereichen er selbstständig ohne Rückfrage entscheiden konnte.

Wissen nicht weitergegeben

Lauterer hatte im vergangenen März in einer Aussendung sein damaliges Verhalten insofern bedauert, als es “aus heutiger Sicht nicht genug war”. Damals sei er sich sicher gewesen, richtig zu handeln. Der Alt-Abt betonte, dass sein 1968 verstorbener Vorgänger Heinrich Groner mögliches Wissen über sexuellen Missbrauch bzw. über eventuelle Verurteilungen nicht an ihn weitergegeben habe – der beschuldigte Pater ist angeblich bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen strafrechtlich verurteilt worden. Laut Lauterer gab es auch in den Personalakten keinerlei Unterlagen oder Hinweise. “Zur damaligen Zeit war es bedauerlicherweise üblich, dass über derartige Ereignisse geschwiegen wurde”, sagte Lauterer. Er wird nun im Oktober aussagen müssen.

Außer dem 45-Jährigen hat auch ein heute 58-Jähriger Klage gegen das Kloster Mehrerau eingebracht, in jenem Verfahren beläuft sich der Streitwert auf 200.000 Euro. Anders als im am Dienstag verhandelten Fall hat das Kloster zuletzt die Missbrauchsvorwürfe des 58-Jährigen in Zweifel gezogen. Auch dieser Prozess wurde bereits zweimal vertagt.

(APA)

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