Das Internet gilt nicht als rechtsfreier Raum. Das bedeutet, dass auch dort beispielsweise Volksverhetzung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafrechtlich verfolgt werden.
Verboten sind somit Symbole wie Hakenkreuze SS-Flaggen oder ikonenhafte Bilder von Adolf Hitler. Parolen wie "Sieg Heil" oder der Hitlergruß sind ebenfalls nicht erlaubt. Der Empfang solcher Inhalte ist nicht strafbar, jedoch die Weiterverbreitung.
Kinderpornographie
Bei der Kinderpornographie sind die Gesetze noch strenger geregelt. Hier ist nicht nur die Verbreitung verboten, sondern auch der Empfang kinderpornographischer Inhalte kann geahndet werden. Außerdem ist der Besitz solcher Fotos und Videos strafbar.
Weiß man im Vorhinein, dass in einer WhatsApp-Gruppe strafbare Inhalte geteilt werden, tritt aber dennoch bei, macht man sich genauso strafbar. Dabei kommt es auf die Größe der Gruppe an. Bei kleineren Gruppen oder Einzelpersonen ist die Strafbarkeit im Vergleich zu großen Gruppen kaum vorhanden.
(Red.)
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