“Der Träger eines Pflegeheimes hat dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend geeignetes Personal für die Pflege und für den sonstigen Heimbetrieb zur Verfügung steht. Die Zahl und die Qualifikation des Personals hat sich an den zu erbringenden Leistungen und den damit verbundenen Anforderungen zu orientieren.” So sieht es das Pflegeheimgesetz des Landes Vorarlberg vor. Was dies bedeutet, wurde per Durchführungserlass im “DKI-Schlüssel” geregelt. So verlangt die Pflegestufe 5 mindestens zwei ausgebildete Pflegekräfte pro fünf Heimbewohner.
Rechnungshof warnt 2008 vor Unterbesetzung
Bereits 2008, der letzten flächendeckenden Kontrolle der Pflegeheime im Land, warnte der Landesrechnungshof vor mangelndem Personal. Bei 48 kontrollierten Heimen konnten nur 40 besagten DKI-Schlüssel erfüllen, 2007 waren es 37 von 48 Heimen. Dabei wurde auch der Schlüssel an sich als ungeeignetes Mittel des tatsächlichen Pflegebedarfs kritisiert, da sich die Krankheitsbilder stark gewandelt hätten. “Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ergibt sich auf Basis des DKI-Schlüssels somit in vielen Fällen kein realistisches Bild des tatsächlich erforderlichen Mindestpersonals.”
Pfleger-Schlüssel geht von großen Heimen aus
Schließlich wurde der DKI-Schlüssel für ein Heim mit 60 Betten in Vollauslastung erstellt. So groß waren jedoch wenige der Vorarlberger Pflegeheime 2008, ein Drittel war kleiner als 30 Betten. “Diese Diskrepanz führt dazu, dass das Ergebnis des DKI-Schlüssels gerade bei kleineren Einrichtungen linear zur Bewohneranzahl sinkt und damit die errechnete Mindestausstattung an Personal unter eine Grundausstattung fällt”, urteilt der Landesrechnungshof 2008. Drei Heime konnten damals keine 24-Stunden-Betreuung durch mindestens eine ausgebildete Pflegekraft vorweisen.
37 Heime kleiner als 60 Betten
Dieser Schlüssel hat sich zumindest mit Blick auf die Größe der Heime in den vergangenen zehn Jahren etwas verbessert. So hatten mit Stichtag 31.12.2018 von den 50 Vorarlberger Pflegeheimen 13 genau 60 oder mehr Betten. Weniger als 30 Betten hatten noch zehn, beziehungsweise 20 Prozent der Heime.
2016 Kritik des Landesvolksanwalts
Doch noch 2016 kritisierte der Landesvolksanwalt, dass in den Pflegeheimen die Mindestschlüssel nicht eingehalten werden. Eine interdisziplinäre Expertenkommission kontrollierte zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 elf Betreuungseinrichtungen unangekündigt. Man habe in Vorarlberg zwar einen hohen Standard, erfülle aber in der Pflege nicht die hohen Personalanforderungen. Immer wieder würde nicht qualifiziertes Personal für Pflege- und Betreuungstätigkeiten herangezogen.
Es fehlt weiter an Personal
Bereits 2008 und 2016 betonte das Land seine Bemühungen, ausreichend qualitatives und qualifiziertes Personal anzuwerben. Bis 2030 sieht das Wifo – beim bestehenden Betreuungsschlüssel – für Vorarlberg einen Bedarf für 52 Prozent zusätzliches Pflegepersonal. Das Land geht parallel einen weiteren Weg: Vergangene Woche wurde angekündigt, die Unterstützung für die 24-Stunden-Pflege auszubauen.
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