Von Seff Dünser/NEUE
Wäre der anhängige Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch ein Fußballspiel, würde die Klägerin in Führung liegen. Denn das Gerichtsgutachten eines Umweltmediziners ist für die klagende Nachbarin des Fußballstadions von Austria Lustenau von Vorteil.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige Thomas Edtstadler sagte in der gestrigen Verhandlung, der Lustenauer Stadionlärm während Austria-Spielen mit Lautstärken zwischen 65 und 70 Dezibel sei gesundheitsgefährdend. Das gelte insbesondere für Stadion-Anwohner, die keine Fußball-Anhänger seien.
Zudem könne das Stadion-Flutlicht, das bei Abendspielen des österreichischen Fußball-Zweitligisten in die Wohnung der Klägerin in der Schützenstraße scheine, gesundheitsgefährdend sein, sagte der oberösterreichische Gutachter. Jedenfalls stelle das helle Licht eine erhebliche Belästigung dar.
Die klagende Stadion-Nachbarin fühlt sich durch Lärm und Licht aus dem Austria-Stadion seit Jahren unzumutbar belästigt. Die anwaltlich von Wolfgang List aus Wien vertretene Lustenauerin verklagt die Marktgemeinde Lustenau, der das Stadion gehört, und den Fußballverein SC Austria Lustenau, der Pächter des Stadions ist, auf Unterlassung der störenden Lärm- und Licht-Einflüsse.
Belästigung zumutbar
Die Anwälte der beklagten Parteien, Ekkehard Bechtold und Olivia Lerch, beantragen eine Abweisung der Klage – weil die Belästigungen während 20 Austria-Spielen im Jahr für Anrainer zumutbar und keineswegs gesundheitsgefährdend seien.
Die zuständige Feldkircher Zivilrichterin hat in dem Rechtsstreit noch nicht geurteilt. Sie hat bislang vergeblich versucht, die Streitparteien zu einer Kompromisslösung zur Beendigung des Prozesses zu bewegen. Sollte der Klage stattgegeben werden, würde das wohl weitreichende Folgen für Heimspiele des beklagten Fußballklubs haben.
Verleumdet fühlt sich die Klägerin durch die angebliche Behauptung der Austria-Anwältin, sie habe einem Stadion-Nachbarn 7000 Euro für eine für sie günstige Zeugenaussage vor Gericht angeboten. Klagsvertreter List kündigte dazu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammer an. Der Zeuge sei der Vater eines Austria-Nachwuchsspielers, berichtete der Anwalt der Klägerin. Schon deshalb sei es unmöglich, den Zeugen mit Geld dazu bewegen zu wollen, die Klägerin zu unterstützen. Dass ihr ein Geldangebot an einen Zeugen unterstellt werde, sei eine Frechheit, sagte die Klägerin am Donnerstag im Gerichtssaal.
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