Von Seff Dünser/NEUE am Sonntag
Seit Juli 2018 befindet sich der mittlerweile abgelöste Leiter des Altacher Jugendtreffs Replay in der Feldkircher Justizanstalt in Untersuchungshaft. Der 46-Jährige wird verdächtigt, als langjähriger Jugendbetreuer mehrere ihm anvertraute Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Das von der Staatsanwaltschaft Feldkirch geführte Ermittlungsverfahren ist noch anhängig. Bislang wurde noch keine Anklage erhoben.
Der Beschuldigte werde von mehreren mutmaßlichen Opfern belastet und sei zu den bislang gegen ihn erhobenen Vorwürfen weitgehend geständig, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom Juli 2018. Demnach seien zu Beginn des Ermittlungsverfahrens sieben Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt gewesen. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es weitere Opfer gebe.
Negative Folgen
Betroffen von den anfänglich bekannten sieben Fällen von Missbrauch an Minderjährigen seien in zwei Fällen Minderjährige unter 14 Jahren, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Bisher, so der Ermittlungsstand vom Juli 2018, seien zwei mutmaßliche Opfer bekannt, bei denen sich augenscheinlich aufgrund der Vorfälle negative psychische Folgen eingestellt hätten.
Der Beschuldigte steht im Verdacht, die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, das Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger und das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses begangen zu haben.
Der Jugendbetreuer soll gemäß den Unterlagen der Staatsanwaltschaft in seiner Wohnung sowie bei Ausflügen und auswärtigen Nächtigungen an Minderjährigen dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen sowie andere geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. So soll der ehemalige Mitarbeiter der Gemeinde Altach an Opfern Oralverkehr vollzogen haben. Dem Gründungsmitglied des seit 1998 bestehenden Altacher Jugendtreffs wird zudem zur Last gelegt, Minderjährige im Intimbereich massiert zu haben.
Auf Video aufgezeichnet
Bei einem Opfer habe der Beschuldigte die geschlechtlichen Handlungen ohne dessen Einverständnis auf Video aufgezeichnet, berichtet die Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolgungsbehörde hat mit richterlicher Genehmigung Gelder des Beschuldigten für allfällige Schadenersatzansprüche von Opfern sichergestellt. Der Untersuchungshäftling bezifferte sein Sparguthaben mit 50.000 Euro.
(NEUE)
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