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Vorarlberg: 20 Monate Haft für Hodensackverletzung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Die Gerichtsmedizin bestätigt eine schwere Körperverletzung. ein elffach Vorbestrafter wurde nun verurteilt.
Hodenverletzung beschäftigt Justiz
Kontrahenten am Hodensack schwer verletzt

„Das wollte ich doch gar nicht“, beharrt der zig-fach einschlägig Vorbestrafte. Doch der 36-Jährige hat bereits einiges am Kerbholz. Einem Kontrahenten bohrte er seinen Daumen ins Auge, das ist zwar lange her, doch bei der neuen Verurteilung muss auch auf diese Akten Bezug genommen werden. Es ist zwar richtig, dass das alles über fünf Jahre her ist, doch nun stand eine neue Verletzung zur Diskussion. Und hier ist das Gericht überzeugt, dass die nicht in Notwehr oder aus Versehen passierte, sondern ganz gezielt. Noch dazu, wo der Angreifer anschließend vor den einschreitenden Beamten mit seiner Tat prahlte.

“Eier ausgerissen”

„Ich habe dem Freund meiner Cousine grade die Eier ausgerissen“, sagte der Mann kurz nach dem Vorfall und unterstrich dies mit einer Geste. „Er machte uns den Eindruck als wäre er stolz darauf“, schrieben die Beamten damals ins Protokoll.

Zehn Tage vor Weihnachten musste der im Genitalbereich Verletzte operiert werden und war zehn Tage lang krankgeschrieben. „Die Wunde heilte schlecht, ich musste eine Spezialunterhose tragen“, erinnerte er sich im Prozess.

3.300 Euro Schmerzengeld

3.300 Euro Schmerzengeld sind zu bezahlen. 20 Monate Gefängnis werden ausgesprochen. Außerdem ergeht ein Schuldspruch wegen Verleumdung, weil der Angeklagte seine Cousine als Lügnerin dargestellt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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